Tagesordnungspunkt

Tagesordnungspunkt

Ein Tagesordnungspunkt (oft als TOP abgekürzt) oder Traktandum (schweizerisch) ist ein bei einer Sitzung oder Beratung eines Gremiums zur Verhandlung anstehendes Thema. In der Regel wird den Teilnehmern einer Sitzung vor deren Beginn eine Tagesordnung (auch TOP-Liste) bzw. Traktandenliste, zur Kenntnis gebracht.

Bei offiziell ablaufenden Sitzungen ist die übliche Reihenfolge:

  1. Feststellung der Anwesenheit
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl von Stimmenzähler(n) und Protokollführer
  4. Bericht des Vorsitzenden und ggf. weiterer AmtsträgerInnen
  5. ... inhaltliches / fachliches Thema 1
  6. ... inhaltliches / fachliches Thema 2 usw.
  7. Anträge
  8. Sonstiges/Verschiedenes/Allfälliges (beschlussfreie oder spontane Themen)
  9. Termin der nächsten Sitzung

Weitere formale oder teils formale und teils inhaltliche Tagesordnungspunkte wie Inforundlauf, Beschluss der Tagesordnung, Wahl der Sitzungsleitung finden sich auf Tagesordnungen unterschiedlicher Gremien, je nach demokratischer und organisationeller Struktur und gängiger Praxis.

Mit der Einladung zur Sitzung werden die Teilnehmer im Regelfall aufgefordert, TOPs einzubringen. Diese werden dann – wenn keine Verfahrensfragen dagegen sprechen – auf die endgültige Tagesordnung gesetzt. Dies wird bei manchen Gremien von einer Geschäftsordnung reglementiert.

Wenn zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten ein Beschluss notwendig oder zu erwarten ist, muss diese endgültige Liste der TOP um eine festgelegte Frist vor der Sitzung ausgesandt werden, damit sich die Teilnehmer auf die Diskussion vorbereiten können. Häufig beträgt diese Frist – je nach der Geschäftsordnung – zwei Wochen. Tagesordnungspunkte, die Beschlusscharakter haben, müssen den Beschlussgegenstand eindeutig bezeichnen. Ein üblicher Tagesordnungspunkt wie „Verschiedenes“ kann daher keine wirksame Beschlussfassung ermöglichen.

Neue Tagesordnungspunkte (TOPs)

Wenn eine Geschäftsordnung existiert, gibt es darin häufig Reglements zum Vorgehen bezüglich Tagesordnungspunkten, die zu Beginn der Sitzung nicht auf der TO standen. Während der Sitzung kann unter Umständen ein neuer TOP eingebracht werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie dies geschieht. In manchen Gremien wird ein neuer TOP nur dann aufgenommen, wenn seine Aufnahme einstimmig erfolgt und alle geladenen Teilnehmer anwesend sind. In anderen Gremien genügt die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Es existieren verschiedene Verfahrensweisen für das Vorgehen mit beantragten neuen TOPs, die nicht durch die entscheidenden Umstände als neuer TOP in die aktuelle TO aufgenommen werden: Ein TOP wird dann mitunter für die nächste Sitzung angesetzt oder unter Verschiedenes/Allfälliges besprochen, wobei in der Regel kein Beschluss erlaubt ist, um Überraschungseffekten und Unstimmigkeiten vorzubeugen.

Andererseits kann ein angekündigter TOP durch Mehrheitsbeschluss verschoben werden, z.B. als Vertagung auf einen späteren Sitzungstermin oder durch Verschiebung innerhalb der Tagesordnung. Ferner kann auf Beschluss der Versammlung die Reihenfolge der einzelnen Tagesordnungspunkte je nach Praxis des jeweiligen Gremiums geändert werden, etwa durch das Vorziehen eines TOP wegen früheren Gehens eines wichtigen Sitzungsteilnehmers, oder weil der TOP durch einen anderen beeinflusst wird.


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