Tanzlehrer

Tanzlehrer
Tanzmeister mit Pochette

Tanzlehrer ist die Bezeichnung für jemanden, der Tanz unterrichtet. Heute nennt man vor allem Personen so, die in einer Tanzschule den Gesellschaftstanz lehren.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Adel, der bis mindestens 1918 (dem endgültigen Untergang des Ancien Régime) die gesellschaftliche Oberschicht darstellte, hatte private Tanzlehrer, weil der Tanz zu den standesgemäßen Umgangsformen gehörte. Dieser Beruf wurde im 17. und 18. Jahrhundert noch von reisenden berühmten Tänzern und, für die weniger vermögenden Bürger, vom Fahrenden Volk ausgeübt.

Eine veraltete Bezeichnung für diese Funktion ist Tanzmeister. An großen Höfen gab es fest angestellte Tanzmeister. Der Tanzmeister musste nicht nur unterrichten, sondern auch Bewegungsabläufe von Festen und Zeremonien oder Kontratänze auf Bällen arrangieren. Am Theater war er zugleich der Ballettmeister und Choreograf. Die Bezeichnung Tanzmeister wurde an den deutschen Theatern in den 1920er Jahren mit dem Aufkommen des modernen künstlerischen Tanzes wieder gebräuchlich zur Unterscheidung vom Ballettmeister.

Ausbildung

Deutschland

In Deutschland zählt der Tanzlehrer zu den freien Berufen, die jedoch nicht an eine Ausbildung oder Konzession gebunden ist. Es darf sich jeder ohne Ausbildung Tanzlehrer nennen und eine Tanzschule eröffnen. Sowohl ADTV als auch BDT, die zwei Berufsorganisationen der Tanzlehrer in Deutschland, bieten eine Ausbildung zum Tanzlehrer für Gesellschaftstanz an. Ablauf und vertragliche Bedingungen der Ausbildung, richten sich beim ADTV nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes. Allerdings unterscheiden sich Lehrinhalte und Prüfungsordnungen der beiden Verbände in vielen Details. Zudem gibt es einseitige Anerkennungsschwierigkeiten; der ADTV erkennt die Ausbildung des BDT nicht an.

Ausbildung zum ADTV-Tanzlehrer

Die Berufsausbildung im ADTV umfasst eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert.[1]

Diese betriebliche Ausbildung beginnt jeweils zum 1.8., 1.9. oder 1.10. eines Jahres, in einer anerkannten Ausbildungsschule des ADTV mit einer dreijährigen Lehre. Dazu begleitend findet bis zu drei Mal vormittags, fachlich-theoretischer und tänzerischer Unterricht, in einer autorisierten ADTV Berufsausbildungsschule statt. Weitere berufsbegleitende Inhalte werden außerbetrieblich in Seminaren vermittelt.

Neben der Ausbildung im Gesellschaftstanz gehören noch Spezialausbildungen dazu, deren Inhalt im Rahmen des gegebenen Kataloges, von verschiedenen Fachbereichen wählbar sind. Die in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung integrierten Rahmenpläne definieren die einzelnen Ausbildungsinhalte, wie sie sich auf die Dauer der Ausbildung verteilen.
Derzeit befinden sich 478 Auszubildende im ADTV. Sie sind als assoziierte Mitglieder in der Mitgliederversammlung redeberechtigt und werden im Präsidium vom Leiter der Angestellten Tanzlehrer (AT), Christoph Möller vertreten.

Voraussetzung für die Zulassung zur Tanzlehrerausbildung ist eine abgeschlossene Schulausbildung und die Vollendung des 18. Lebensjahrs. Der ADTV verlangt darüber hinaus ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Es gibt Schulungen für Spezialisierungen wie z. B. zum „Kindertanzlehrer ADTV“ oder „Tanzsportlehrer ADTV“.

Die frühere Aufspaltung der Ausbildung ins „Assistenztanzlehrer ADTV“ (darf unterrichten) und „Tanzlehrer ADTV“ (darf sich selbstständig machen) gibt es nicht mehr.

Schweiz

Auch in der Schweiz ist die Tanzlehrer-Ausbildung nicht gesetzlich geregelt.

Die Schweizer Tanzlehrervereinigung SwissDance bietet jedoch eine Ausbildung zum Tanzlehrer an, die im Wesentlichen aus drei Etappen-Prüfungen besteht. Das Bestehen der ersten Etappe berechtigt zum Tragen des Titels „Tanzlehrer swissdance“, die zweite Stufe ist eine Spezialisierung die man für einzelne Tänze oder Tanzsparten separat machen kann. Die dritte Stufe ist eine Expertenausbildung. Es ist Sache des Schüler sich den Prüfungsstoff anzueignen. Dies kann z. B. im Rahmen eines Lehrvertrags mit einer Tanzschule oder aber auch durch Privatstunden geschehen.

Österreich

In Österreich dauert die Ausbildung zum VTÖ-Tanzlehrer drei Jahre, mit anschließender staatlicher Prüfung. Die praktische Ausbildung erfolgt in einer VTÖ-Tanzschule, hinzu kommt einmal monatlich theoretischer Unterricht in der Ausbildungschule des Verbandes der Tanzlehrer Wiens.

Siehe auch

Weblinks

Referenzen

  1. TLA-Akademie, ADTV Tanzlehrer, [1]

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