Fahrendes Volk

Fahrendes Volk

Fahrendes Volk bezeichnet eine Vielfalt von Bevölkerungsgruppen der unteren und untersten Ränge vor allem der vormodernen ständischen Gesellschaft. Gemeinsam waren diesen sehr unterschiedlichen vagierenden Individuen und Gruppen verschiedenster Herkunft und Tätigkeit

  • ihre Armut,
  • eine damit einhergehende zeitweise oder dauerhafte Erwerbsmigration in ökonomischen Nischen
  • und der auf den Menschen liegende mehrheitsgesellschaftliche Verdacht der Delinquenz.

In der Regel waren die Angehörigen dieses Bevölkerungsteils unter stigmatisierenden Bezeichnungen wie „herrenloses Gesindel“ aus der Untertanenschaft ausgeschlossen. Fahrendes Volk reproduzierte sich zum einen aus sich selbst. Zum anderen erhielt es Zuzug von Absteigern aus dem sesshaften Unterschichtenmilieu.

Heute reduziert sich eine folklorisierende Verwendung von „Fahrendes Volk“ auf Nachfahren historischer Gruppen, wie sie im Schausteller-, Zirkus- und Landfahrermilieu anzutreffen sind.

Ein Quacksalber auf dem Markt

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnungen

In Mittelalter und Früher Neuzeit wurden als fahrendes Volk (auch fahrende Leute oder Fahrende) die Angehörigen zahlreicher unterschiedlicher unterständischer und außerständischer Sozialgruppierungen beschrieben. Die Bandbreite der rechtlosen Außenseiter erweiterte und differenzierte sich im Mittelalter. Angehörige des „niederen Volks“ – sprich der gesellschaftlichen Unterschichten – außerhalb der ständischen Hierarchie und ohne einen festen Wohnsitz galten als varende lute, eine abwertende Bezeichnung, die mit Kriminalität und Ehrlosigkeit (Unehrlichkeit) konnotiert war.[1]

Mehrheitsgesellschaftliche historische Bezeichnungen für die Angehörigen dieser sozial, kulturell und ethnisch uneinheitlichen Population von summarisch als „herrenloses Gesindel“ Stigmatisierten waren z. B. „Gängler“, „Landfahrer“, „Landläufer“ oder „Vagabunden“.[2] Aus dem Blickwinkel einer als kollektives Persönlichkeitsmerkmal unterstellten Arbeitsscheu galten sie darüber hinaus als „fremde Müßiggänger“.

"Fahren" ist nicht in der heutigen Bedeutung zu verstehen. Bis weit ins 19. Jahrhundert, als Wohnwagen als Transportmittel und Unterkunft aufkamen, waren "Fahrende" vor allem zu Fuß mit vielleicht einem zweirädrigen Karren als Hundegespann oder selbstgezogen unterwegs.

An der Stelle des folklorisierenden Begriffs "Fahrende" steht gemeineuropäisch, aber auch als übliche heutige deutsche Selbstbezeichnung Reisende. Zusammenfassende Bezeichnungen für die Nachfahren der historischen Gruppen sind als Selbst- wie als Fremdbezeichnung im Französischen gens de voyage, im angelsächsischen Sprachraum Travellers, im Schwedischen bzw. Norwegischen resandefolket bzw. Reisende.[3] Im Englischen grenzt der Terminus gegen Roma ab.[4]

In der Schweiz dagegen ist Fahrende ein staatlich-offizieller und rechtlicher Terminus. Er bezeichnet dort die - allerdings nicht als Einzelgruppen, sondern nur gemeinsam - als kulturelle und „nationale Minderheit“ anerkannten und betrachteten Manouches (synonym für Sinti) und Jenischen mit Schweizer Staatsbürgerschaft.[5]

Rechtlicher, sozialer und ökonomischer Ausschluss

Die übergroße Mehrheit der Bevölkerung in der Vormoderne war arm und außerstande, in Notzeiten auf eigene Ressourcen zurückzugreifen. Wer ohne Zugang zur knapp gehaltenen kommunal organisierten Unterstützung war, glitt meist in die Nichtseßhaftigkeit ab und war auf eine Notökonomie verwiesen. In Krisensituationen nahm die Zahl dieser Menschen sprunghaft zu. Ein großer Teil der Angehörigen der Unterschichten war so ständig von Obdachlosigkeit und Nichtseßhaftigkeit bedroht.[6] Die permanente Notsituation zwang die Angehörigen des vagierenden Bevölkerungsteils in aller Regel, mehrere Tätigkeiten nebeneinander oder in der zeitlichen Folge auszuüben und häufig zugleich zu betteln. Zur Sicherung des Überlebens gehörten auch typische Formen der kleinen Delinquenz. Darauf bezogene Schimpfbezeichnungen gingen in die Umgangssprache ein („Riemenstecher“ oder „Beutelschneider“ auf Kirchfesten und Jahrmärkten).

Staatliche Betretungs-, Duldungs- und Aufnahmeverbote exkludierten die vagierende Armut aus der organisierten Untertanenschaft rechtlich und erzwangen ein Leben in Illegalität auf der Straße und in den Wäldern. Sie verlängerten sich zum Kontakt- und Arbeitsverbot, dieses formal abgesichert zudem durch Aufnahmeverbote in die Berufskorporationen. Im Zuge des administrativen Ausbaus der europäischen Staaten nahm die Zahl der Ausschlußvorschriften seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stark zu.

Begründet wurde der rechtliche Ausschluss mit dem Generalverdacht auf kriminelles oder doch zumindest gemeinschaftsschädliches Verhalten.[7] Ein Restbestand des strikten rechtlichen Ausschlusses blieb bis weit in das 20. Jahrhundert mit dem Straftatbestand der „Landstreicherei“ erhalten. Zumindest im deutschsprachigen Mitteleuropa wurden die entsprechenden Vorschriften im Zuge der sozialen und rechtlichen Reformen im letzten Jahrhundertviertel aus dem Strafrecht herausgenommen.

In der vormodernen Armutsgesellschaft erhielten die außerständischen und unterständischen Bevölkerungsgruppen fortwährend, vermehrt aber während ökonomischer Krisen und militärischer Kampagnen Zuzug von Menschen aus den ortsfesten Unterschichten.[8] Da eine Reintegration in die Mehrheitsgesellschaft oder gar ein sozialer Aufstieg weitgehend ausgeschlossen blieben, setzte sich die Zugehörigkeit zur migrierenden Armut über Generationen hinweg fort.[9] Sie verfestigte sich in einer „Kultur der Armut“.

Formen des Einbezugs

Sozial und wirtschaftlich waren die Angehörigen der Minderheit entgegen den Meidungs- und Ausschlussvorschriften der Obrigkeit und der Berufskorporationen real mit der Mehrheitsbevölkerung eng verbunden. Ihre ökonomischen Beiträge vor allem zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen waren unverzichtbar. Ihre Unterhaltungsangebote wurden allgemein geschätzt und bildeten häufig den Mittelpunkt ländlicher und städtischer Festlichkeiten.

Es gab eine nicht zu überschauende Vielzahl solcher Gruppen. Die Zugehörigkeiten überschnitten sich. Die Aufzählungen von Fallgruppen in den Abwehrvorschriften vermitteln ein Bild von der Vielfalt der Notbetätigungen, mit denen die Betroffenen in ökonomischen Nischen zu überleben versuchten. Ein Siegerländer Aufnahme- und Duldungsverbot z. B. nannte 1586 „Zigeuner, Landstreicher, herrenlose Gardenknechte, Umbgänger mit Geygen, Leyren und anderem Seitenspiel, Spitzbuben, Kundtschaffter, Außsprecher, zum Müßiggang abgerichtete Landbettler, Störger, Zanbrecher und was dergleichen loß Gesindlein ist, so vielmahls uff Verretherey, morden, rauben, stehlen, brennen und ander Unglück anzustifften abgerichtett, item Wahrsager, Teuffelsfenger, Christallenseher, Segensprecher, die sich vor Ärzte, Menschen und Viehe zu helffen, außgeben.“[10] Eine ordnungspolizeiliche Schrift des ausgehenden 18. Jahrhunderts nannte „Scheerenschleifer, Hafenbinder, Kessler, Pfannenfliker, Kannengiesser, Wannenfliker, Korbmacher, Bürstenbinder, Bücherbeschläger, Schnallen- und Glockengiesser, Sägenfeiler, Bohrermacher, Abdeker und Scharfrichter, Kümmig-, Oel-, Kräuter-, Wurzeln- und Pulverhändler, Kamm-, Leist- oder Zwekschneider, Hechelspizer, Tabakspfeiffenmacher, Hutschwärzer, Druker, Spielleute“ und Krämer mit den unterschiedlichsten Waren.[11]

Kulturelle und ethnische Vielfalt

Neben den seit dem Ende des 18. Jahrhunderts mitunter auch als Jenische bezeichneten aus der Mehrheitsgesellschaft gedrängten „Fahrenden“ der unterschiedlichen landschaftlichen und staatlichen Herkunft gehörten als jeweils ethnisch eigenständige Gruppen fahrende Roma sowie „Schnorr“- oder „Betteljuden“[12] zu dieser „Subkultur der Straße“[13].

Es ist angesichts der Heterogenität dieses Bevölkerungsteils nicht möglich, den Anteil an der Gesamtbevölkerung zumal etwa Gesamteuropas mehr als äußerst grob zu schätzen. Fünf bis zehn Prozent sind nach der Literatur ein mittlerer Schätzwert für das 18. Jahrhundert. Er konnte im Zuge der regelmäßig sich ereignenden Hungerkrisen und Kriegsverheerungen rasch ansteigen.[14]

Abgrenzungen

Wiewohl eine klare Abgrenzung unmöglich ist, sind vom historischen Fahrenden Volk Gruppen zu unterscheiden, deren Angehörige in unterschiedlicher Intensität zwar ebenfalls einer Erwerbsmigration in engeren oder weiteren Zirkulationsräumen nachgingen, jedoch in einen Untertanenverband inkorporiert waren, mithin nicht „herrenlos“: wandernde Handwerksgesellen (Handwerker auf der Walz, auch Freireisende), unzünftige Handwerker (Bönhasen), fernreisende Kaufleute sowie ortsfeste Bettler.

Heutige Formen von Erwerbsmigration und horizontaler Mobilität - Bewegung im geografischen Raum, nicht im Raum der hierarchischen Sozialschichtung - erfasst das Konstrukt „Fahrendes Volk“ nicht, wiewohl es strukturelle Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten gibt.[15]

Da Marginalisierungs- und Exklusionsprozesse und deren Verfestigung keine ethnische oder regionale Besonderheit, sondern universal und überzeitlich sind, gab und gibt es soziokulturell ähnliche Bevölkerungsgruppen wie die in Mittelalter und Früher Neuzeit unter „Fahrendes Volk“ subsumierten auch anderswo, so etwa die Burakumin in Japan, die Sarmastaari in Baluchistan oder die Gadawan Kura („Hyänen-Menschen“), die als Gaukler und Wunderheiler durch Nigeria ziehen.

Einzelnachweise

  1. Fritz Gschnitzer/Reinhart Koselleck/Karl Ferdinand Wagner, Volk, Nation, Nationalismus, Masse, in: Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 7, 1992, S. 141–431, hier: S. 245–281 („Volk als Masse, Unterschicht“), insbes. S. 277ff.
  2. Die letztgenannte Bezeichnung der Vagabunden wird lexikalisch mit Landstreicher, Herumtreiber übersetzt: Das Wort Vagabund ist abgeleitet aus dem Spätlateinischen vagabundus, das umherschweifend, unstet bedeutet und vom lateinischen Wort vage abgeleitet ist, siehe: Duden: Das Herkunftswörterbuch. 4. Auflage 2007. Lemmata Vagbund u. vage.
  3. Siehe z. B. das Selbstverständnis der schwedischen Selbstorganisation Förenigen Resandefolkets Riksorganisation[1].
  4. Siehe z. B. das Selbstverständnis des European Roma and Travellers Forum: [2].
  5. Siehe: Gutachten des Bundesamtes für Justiz zur Rechtsstellung der Fahrenden in ihrer Eigenschaft als anerkannte nationale Minderheit, 27. März 2002, S. 5.
  6. Martin Rheinheimer, Arme, Bettler und Vaganten. Überleben in der Not 1450-1850, Frankfurt a. M. 2000, S. 16
  7. Ulrich Friedrich Opfermann, „Seye kein Ziegeuner, sondern kayserlicher Cornet“. Sinti im 17. und 18. Jahrhundert. Eine Untersuchung anhand archivalischer Quellen, Berlin 2007, S. 113ff.
  8. Das bekannte Märchen von den Bremer Stadtmusikanten schildert anschaulich den Einstieg in die „Herrenlosigkeit“.
  9. Zu sozialem Abstieg und Reproduktion „aus sich selbst“ siehe z. B.: Jürgen Kocka, Weder Stand noch Klasse. Unterschichten um 1800, Bonn 1990, S. 108.
  10. Geschworene Montagsordnung im Amt Siegen, 18. August 1586, nach: Corpus Constitutiorum Nassovicarum, Dillenburg 1796, Bd. I, S. 498-528.
  11. Abriß des Jauner- und Bettelwesens in Schwaben nach Akten und andern sichern Quellen von dem Verfasser des Konstanzer Hans, Stuttgart 1793, S. 173. Die anonyme Schrift wird dem Ludwigsburger Zuchthauspfarrer und Waisenhausdirektor Johann Ulrich Schöll zugeschrieben.
  12. Richard van Dülmen, Der ehrlose Mensch. Unehrlichkeit und soziale Ausgrenzung in der Frühen Neuzeit, Köln/Weimar/Wien 1999, S. 25.
  13. Wolfgang Seidenspinner, Jenische. Zur Archäologie einer verdrängten Kultur, S. 81.
  14. Carsten Küther, Räuber und Gauner in Deutschland. Das organisierte Bandenwesen im 18. und 19. Jahrhundert, Göttingen 1976, S. 22; Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Erster Band. Vom Feudalismus des Alten Reiches bis zur Defensiven Modernisierung der Reformära 1700-1815, München ³1996, S. 175; Wolfgang von Hippel, Armut, Unterschichten, Randgruppen in der frühen Neuzeit'' (Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 34), München, Oldenburg 1995, S. 34; Uwe Danker, Die Geschichte der Räuber und Gauner, Düsseldorf/Zürich 2001, S. 65.
  15. Siehe aus der Vielfalt der Fälle z. B. Fernfahrer, Tourneetheater, Drückerkolonnen oder gewerbsmäßige Schlepper, landwirtschaftliche und industrielle Wanderarbeiter oder Handelsvertreter (z. B. Pharmareferenten), die umgangssprachlich und rechtlich auch als „Reisende“ bezeichnet werden.

Siehe auch

Literatur

  • Margit Bachfischer: Musikanten, Gaukler und Vaganten. Spielmannskunst im Mittelalter. Battenberg, Augsburg 1998, ISBN 3-89441-371-9.
  • Uwe Danker: Die Geschichte der Räuber und Gauner. Artemis & Winkler, Düsseldorf u. a. 2001, ISBN 3-538-07118-7.
  • Richard van Dülmen: Der ehrlose Mensch. Unehrlichkeit und soziale Ausgrenzung in der Frühen Neuzeit. Böhlau, Köln u. a. 1999, ISBN 3-412-12498-2.
  • Karl Härter: Fahrende Leute. In: Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller, Ruth Schmidt-Wiegand (Hrsg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Band I: Aachen – Geistliche Bank. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, ISBN 978-3-503-07912-4, Sp. 1465–1470.
  • Wolfgang von Hippel: Armut, Unterschichten, Randgruppen in der frühen Neuzeit. Oldenburg, München 1995, ISBN 3-486-55773-4, S. 34 (Enzyklopädie deutscher Geschichte 34).
  • Franz Irsigler, Arnold Lassotta: Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker. Aussenseiter in einer mittelalterlichen Stadt. Köln 1300–1600. 7. Auflage. Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1996, ISBN 3-423-30075-2 (dtv – Sachbuch 30075).
  • Angelika Kopečný: Fahrende und Vagabunden. Ihre Geschichte, Überlebenskünste, Zeichen und Strassen. Wagenbach, Berlin [West] 1980, ISBN 3-8031-2068-3 (Wagenbachs Taschenbücherei 68).
  • Carsten Küther: Räuber und Gauner in Deutschland. Das organisierte Bandenwesen im 18. und 19. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1976, ISBN 3-525-35971-3 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 20).
  • Martin Rheinheimer: Arme, Bettler und Vaganten. Überleben in der Not 1450–1850. Fischer Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-596-60131-2 (Fischer-Taschenbuch – Europäische Geschichte 60131).
  • Bernd Roeck: Außenseiter, Randgruppen, Minderheiten. Fremde im Deutschland der frühen Neuzeit. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1993, ISBN 3-525-33591-1 (Kleine Vandenhoeck-Reihe 1568).
  • Ernst Schubert: Arme Leute, Bettler und Gauner im Franken des 18. Jahrhunderts. Degener, Neustadt a. d. Aisch 1983, ISBN 3-7686-9068-7 (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte. Reihe 9: Darstellungen aus der fränkischen Geschichte 26).
  • Ernst Schubert: Mobilität ohne Chance. Die Ausgrenzung des fahrenden Volkes: In: Winfried Schulze (Hrsg.): Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität. Oldenbourg, München 1988, ISBN 3-486-54351-2, S. 113-164 (Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien 12).
  • Ernst Schubert: Fahrendes Volk im Mittelalter. Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 1995, ISBN 3-89534-155-X.

Weblinks


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