- Tarif
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Ein Tarif ist ein Vertrag oder ein Vertragszusatz mit einer Sammlung von festen Bedingungen für das Erbringen von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Dienstvertrages. Die Vertragsbedingungen werden dann Tarif genannt, wenn sie einseitig von einem Dienstherrn oder Provider vielen möglichen Vertragspartnern angeboten werden.
Tarife gibt es insbesondere für Leistungen nicht selbstständig Tätiger (Tarifvertrag für Lohntarif, Gehaltstarif, Haustarif, Rahmentarif). Tarife werden vorwiegend für Leistungen von Personen und für Leistungen von Unternehmen angewendet.
Für den Kauf von Waren nach dem Recht über den Kaufvertrag und für Werkverträge mit definiertem Erfolg wird der Begriff nicht verwendet, hingegen für die befristete Miete eines Kaufobjekts. Behörden setzen für ihre Dienste ebenfalls Tarife fest, die in der Regel jedoch keinen dinglichen Gegenwert benennen, sondern allenfalls das Ausstellen eines amtlichen Dokuments betreffen. Daher beschreiben Behördentarife lediglich Steuern, Abgaben oder Überlassungsentgelte.
Das Wort Tarif stammt aus dem Arabischen, es bedeutet Bekanntmachung, Preisliste (zu arabisch ´arrafa, bekanntmachen). Es wurde im Arabischen besonders bei Zolltarifen verwendet, auch die Stadt Tarifa hat daher ihren Namen, weil sie genau an der Meerenge von Gibraltar liegt und die die Meerenge kreuzenden Schiffsführer dort für das Passieren eine Gebühr entrichten mussten. Auf dem Weg über das italienische tariffa und das französische tarif gelangte es als Lehnwort in die deutsche Sprache.
Beispiele für Tarife:
- Arbeitstarif (siehe auch Tarifvertrag)
- Mobilfunk-Tarif
- Call-by-Call-Tarif
- Beförderungstarif (bei Bahnen, Bussen, Fähr- und Schiffslinien, Taxis etc.)
- Rechtlich gesehen besteht dieser aus den Beförderungsbedingungen und den dazu gehörenden Tarifbestimmungen.
- Bei einem Tarifverbund (Teil eines Verkehrsverbundes) gibt es Verbundtarife.
Weblinks
Wiktionary: Tarif – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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