- Tarifgemeinschaft deutscher Länder
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Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist ein Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes. Sie vertritt bei Tarifverhandlungen mit den Dienstleistungsgewerkschaften die Arbeitgeberseite der Länder mit Ausnahme Berlins (ausgeschlossen 1994) und Hessens (ausgetreten 2004).
Berlin wurde 1994 ausgeschlossen, weil das Land entgegen den TdL-Grundsätzen darauf bestand, im ehemaligen Ost-Berlin die Entgeltregelungen für Westdeutschland anzuwenden. Der Austritt Hessens im Jahr 2004 wurde vom damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch damit begründet, die TdL sei ihrer Struktur nach "nicht mehr geeignet, zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen"[1].
Bei Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes können außer der TdL auch das Bundesinnenministerium auf Bundesebene und für den Bereich der Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) der Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) als Arbeitgebervertreter auftreten.
Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst wurden bis vor einigen Jahren unisono auf Arbeitgeberseite von den drei genannten Institutionen abgeschlossen. Bekanntester Tarifvertrag in diesem Zusammenhang ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
In den letzten 2-3 Jahren hat sich die Situation geändert. Nachdem die TdL die Arbeitszeit- und Urlaubsgeld/Weihnachtsgeldtarife für die Landesbeschäftigten gekündigt hatte, waren die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (Ver.di und dbb-Tarifunion) nicht mehr bereit, mit der TdL gemeinsam über den BAT-Nachfolger TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) zu verhandeln. Daher ist letzterer am 1. Oktober 2005 nur für den Bundes- und Kommunalbereich in Kraft getreten.
Im Bereich der Länder ist stattdessen am 1. November 2006 der in großen Teilen inhaltsgleiche Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft getreten, auf den sich die TdL mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion am 19. Mai 2006 geeinigt hatte.
Weblinks
- GEW: über die „TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder)“ (abgerufen am 7. Mai 2011)
Einzelnachweise
Kategorie:- Recht des Öffentlichen Dienstes (Deutschland)
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