- Tarnen und täuschen
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Unter dem Begriff Tarnen und Täuschen werden im militärischen Sprachgebrauch alle Maßnahmen zusammengefasst, die dazu dienen, einen einzelnen Soldaten oder eine militärische Einheit vor feindlicher Beobachtung bzw. Aufklärung zu schützen oder den Feind zu falschen Annahmen und Maßnahmen zu verleiten.
Tarnen
Da jeder Soldat im Einsatz jederzeit und überall damit rechnen muss, von feindlichen Kräften beobachtet oder entdeckt (aufgeklärt) zu werden, ist es notwendig, dass er sich selbst, seine Waffe und Ausrüstung, sein Fahrzeug und seine Stellung rechtzeitig durch geeignete Maßnahmen vor einer solchen Beobachtung oder Aufklärung schützt.
Zu diesem Zweck verhält sich der Soldat möglichst unauffällig, schützt sich durch geeignete Ausnutzung der im Gelände vorhandenen Deckungsmöglichkeiten gegen das Gesehenwerden, passt sich der Umgebung an und beseitigt seine Spuren. Zusätzlich benutzt er natürliche (Pflanzen etc.) und künstliche (Tarnnetz) Tarnmittel.
Die Tarnung muss ständig verbessert und ergänzt sowie gegebenenfalls (bei veränderter Umgebung) ersetzt werden. Der Soldat hat dabei darauf zu achten, dass er seine eigene Sicht und Beweglichkeit nicht behindert.
Das Tarnen ist ein sogenannter ständiger Auftrag. Dies bedeutet, dass es keines gesonderten Befehls zur Tarnung bedarf - der Soldat hat sich ohne Befehl jederzeit zu tarnen.
Insbesondere muss sich jeder Soldat darüber im Klaren sein, dass jede persönliche Nachlässigkeit die Tarnung vieler anderer unwirksam machen kann.
Das unter dem besonderen Schutz des Völkerrechtes stehende Zeichen des Sanitätsdienstes (rotes Kreuz auf weißem Grund) wird grundsätzlich nicht getarnt.
Täuschen
Das Täuschen dient dazu, den Feind durch die Anwendung von Strategemen (Listen) zu falschen Annahmen und Maßnahmen zu verleiten. Hierzu erfolgt in der Regel ein gesonderter Befehl.
Täuschungen und Listen dürfen dabei nicht gegen das Völkerrecht verstoßen. So ist es verboten, die Uniform des Gegners zu tragen oder das Schutzzeichen des Roten Kreuzes zu missbrauchen.
Quellen
- Der Reibert - Das Handbuch für den deutschen Soldaten, Verlag E. S. Mittler & Sohn GmbH, Abschnitt C, Seite 189 ff.
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