- Technische Regeln für Betriebssicherheit
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Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für
- die Bereitstellung der Arbeitsmittel,
- die Benutzung von Arbeitsmitteln und
- den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen
wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt bekanntgemacht. Die technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen
Inhaltsverzeichnis
Struktur der Technischen Regeln
- 1000er Reihe: Allgemein gültige Regeln
- 2000er Reihe: Gefährdungsbezogene Regeln
- 3000er Reihe: Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten
Übersicht veröffentlichte TRBS
TRBS Teil Titel 1000er Allgemein gültige Regeln 1001 - Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1111 - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung 1112 - Instandhaltung 1112 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilungen und Schutzmaßnahmen 1121 - Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen 1122 - Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV - Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht 1123 - Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BetrSichV 1151 - Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel, Ergonomische und menschliche Faktoren 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen 1201 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen 1201 2 Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck 1201 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen 1201 5 Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion 1203 - Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen 1203 1 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen - Explosionsgefährdungen - am 12. Mai 2010 in TRBS 1203 integriert 1203 2 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen - Druckgefährdungen - am 12. Mai 2010 in TRBS 1203 integriert 1203 3 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen - Elektrische Gefährdungen - am 12. Mai 2010 in TRBS 1203 integriert 2000er Gefährdungsbezogene Regeln 2111 - Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen 2111 1 Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen 2111 2 Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen 2111 3 Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Oberflächen 2111 4 Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel 2121 - Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen 2131 - Elektrische Gefährdungen - am 16. Juli 2010 aufgehoben 2141 - Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen 2141 1 Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparametern 2152 - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines 2152 1 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung 2152 2 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre 2152 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre 2152 4 Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken 2153 - Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen 2181 - Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln 2210 - Gefährdungen durch Wechselwirkungen 3000er Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen Quellen
Weblinks
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