Technischer Produktdesigner

Technischer Produktdesigner

Technischer Produktdesigner ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung dauert ab dem 1. August 2011 3,5 Jahre, vorher 3. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.[1]

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Seit 1937 bestand der Beruf des Technischen Zeichners, welcher seit den 1990er Jahren zunehmend auch das Erlernen von CAD-Programmen beinhaltet. Technische Produktdesigner sind auf diese Programme spezialisiert und unterstützen die Arbeit von Ingenieuren[2] und Produktdesignern. 2005 trat die Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf Technischer Produktdesigner in Kraft. Faktisch bedeutete die Begriffswahl eine Verwechselung mit dem bereits etablierten akademischen Beruf des Produktdesigners und die Suggestion einer technik-orientierten gestalterischen Tätigkeit. Dies führte zu Reaktionen von Designverbänden, die als Alternative den Begriff Technischer Produktzeichner empfahlen.

Berufsbild

Technische Produktdesigner erstellen und modifizieren 3D-Datensätze und Dokumentationen für Bauteile und Baugruppen auf der Grundlage von gestalterischen und technischen Vorgaben. Sie berücksichtigen dabei Fertigungsverfahren und Werkstoffeigenschaften, planen und koordinieren Arbeitsabläufe und Konstruktionsprozesse, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse.

Voraussetzungen

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Jedoch stellen gute Kenntnisse in den folgenden Schulfächern die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss dar:

  • Mathematik: Wird ein neues Produkt konstruiert, berechnen Technische Produktdesigner Längen und Flächen, Volumen und Masse sowie den Schwerpunkt des Produkts. Dazu müssen sie mathematische Kenntnisse besitzen und geometrische Gesetzmäßigkeiten beherrschen.
  • Werken/Technik: Bevor ein neues Produkt gefertigt werden kann, müssen z. B. dreidimensionale Ansichten des Bauteils, Skizzen, Entwürfe und Konstruktionsunterlagen angefertigt werden. Methoden und Fertigkeiten des technischen Zeichnens sind deshalb in der Ausbildung gefragt.
  • Physik: Technische Produktdesigner gestalten Baugruppen und Einzelteile. Um deren Belastbarkeit oder Flexibilität einzuschätzen, müssen sie deren Materialeigenschaften kennen. Physikalische Grundlagenkenntnisse und Interesse an Werkstoffkunde sind daher vorteilhaft.
  • Informationstechnik: In Konstruktions- und Entwicklungsabteilungen wird komplexe CAD-Software eingesetzt. Grundlagenkenntnisse am Computer sind daher hilfreich. Außerdem wird meist eine Präsentation erstellt, die zur Vorstellung des zu entwickelnden Produktes dient.
  • Wirtschaft: Produktdesigner lernen, die Kosten für Entwicklung, Fertigung und Material eines neuen Produkts zu kalkulieren. Betriebswirtschaftliches Wissen aus der Schule kann deshalb nützlich sein.

Darüber hinaus sollten folgende persönliche Eigenschaften vorliegen:

  • systematische Arbeitsweise (Aufgabenerfüllung entlang des Produktentwicklungsprozesses)
  • analytische Arbeitsweise (fertigungsgerechtes Konstruieren unter Berücksichtigung verschiedenster Anforderungen)
  • Kreativität (Entwicklung neuer Ideen)
  • Sorgfalt (Konstruktionsrichtlinien und technische Normen beachten)
  • Teamfähigkeit (Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Auftraggebern)
  • gutes räumliches Vorstellungsvermögen (Planung eines Produktes)

Ausbildung

Während einer dualen Berufsausbildung werden Technische Produktdesigner im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet.

Berufsschule

An den Berufsschulen wird wahlweise an den CAD-Systemen Unigraphix NX6, CATIA V5, SolidWorks oder Inventor ausgebildet.

In der Berufsschule werden folgende Lernfelder unterrichtet:

  • LF 1 - Produktentwicklungs- und Geschäftsprozesse erfassen, dokumentieren und präsentieren
  • LF 2 - technische Unterlagen analysieren und auftragsbezogen nutzen
  • LF 3 - spanende Fertigungsverfahren für Bauteile auswählen
  • LF 4 - 3D-Datensätze für Bauteile aus geometrischen Vorgaben erstellen
  • LF 5 - Bauteile zu einfachen Baugruppen zusammenfassen
  • LF 6 - technische Kommunikationsmittel im Produktentwicklungsprozess einsetzen
  • LF 7 - spanlose Fertigungsverfahren für Bauteile aus metallischen Werkstoffen auswählen
  • LF 8 - 3D-Datensätze für einfach aufgebaute Bauteile fertigungsgerecht erstellen und modifizieren
  • LF 9 - Bauteile montage- und fügegerecht zu Baugruppen zusammenfassen
  • LF 10 - Produktentwicklungen kundenorientiert ausführen
  • LF 11 - spanlose Fertigungsverfahren für Bauteile aus Kunststoffen auswählen
  • LF 12 - 3D-Datensätze für komplex aufgebaute Bauteile fertigungsgerecht erstellen und modifizieren
  • LF 13 - Bauteile zu komplexen Baugruppen zusammenfassen

Ausbildungsbetrieb

Diese Ausbildung wird in der Industrie und bei Ingenieurdienstleistern angeboten. Überwiegend absolvieren Auszubildende ihre Ausbildung in der Luftfahrt- und Automobilindustrie, bei Automobilzulieferern und Maschinenbauunternehmen sowie in der Konsumgüterindustrie. Auch Ingenieurdienstleister, die für diese Branchen (Teil-)Projekte übernehmen, bilden diesen Beruf aus. Die Auszubildenden sind vorwiegend in der Entwicklungs- und Konstruktionsabteilung in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen tätig.

Prüfung

Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

Zwischenprüfung

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einem höchstens fünfstündigen praktischen und einem zweistündigen schriftlichen Teil besteht. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er:

  • Arbeitsschritte planen und dokumentieren,
  • 3D-Datensätze nach geometrischen Vorgaben sowie nach fertigungs- und werkstofftechnischen Besonderheiten erstellen oder ändern,
  • Berechnungen, insbesondere von Kräften, Massen und Schwerpunkten, durchführen,
  • technische Dokumentationen, insbesondere Zeichnungsableitungen in Ansichten und Schnitten, einschließlich Bemaßungen, Toleranzen, Passungen und Oberflächenbeschaffenheit, erstellen kann.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus den folgenden vier Prüfungsbereichen:

  • Arbeitsauftrag: der Prüfling führt in höchstens 70 Stunden einen betrieblichen Auftrag durch. Er dokumentiert ihn mit praxisbezogenen Unterlagen und präsentiert ihn in höchstens zehn Minuten. Unter Berücksichtigung der Ausführung und Anwendung des 3D-Datensatzes und der praxisbezogenen Unterlagen wird darüber in höchstens 30 Minuten ein Fachgespräch geführt.

Das Fachgespräch einschließlich Präsentation und Anwendung des 3D-Datensatzes soll mit 70 Prozent und die Dokumentation mit 30 Prozent gewichtet werden.

  • Technische Kommunikation: der Prüfling beantwortet in einer zweistündigen schriftlichen Prüfung Fragen aus den Gebieten Prozessmanagement, Kommunikations- und Informationssysteme, Funktionsanalyse und -beschreibung, Informationsbeschaffung und -verarbeitung (auch in Englisch) sowie Datenschutz.
  • Konstruktion und Design: in einer zweistündigen schriftlichen Prüfung werden Aufgaben zu den Themen Fertigungs-, Füge- und Montagetechniken; Werkstoffanforderungen und -eigenschaften; Toleranzen, Passungen und Oberflächen; Berechnungen und Simulationen; Gestaltung und Design sowie Qualitätssicherung und Fehleranalyse bearbeitet.
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: der Prüfling soll in einer einstündigen schriftlichen Prüfung praxisbezogene Aufgaben zu allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten.

Neuordnung im Jahr 2011

Der Ausbildungsberuf wurde in den Jahren 2010 und 2011 modernisiert. Die neuen Ausbildungsvorschriften treten zum 1. August 2011 in Kraft. Die Berufsbezeichnung bleibt bestehen, allerdings wird die Ausbildungsdauer von drei auf dreieinhalb Jahre angehoben. Der Beruf wurde in einer gemeinsamen Ausbildungsordnung mit dem verwandten Technischen Systemplaner, dem Nachfolgeberuf des Technischen Zeichners erlassen.[3] Beide Berufe verfügen über gemeinsame Ausbildungsinhalte mit einer Dauer von 12 Monaten.

Der bisherige Monoberuf erhält nun zwei Fachrichtungen: 'Produktgestaltung und Konstruktion' sowie 'Maschinen- und Anlagenkonstruktion'. In der erst genannten Fachrichtungen finden sich die aktualisierten Inhalte des bisherigen Berufes wider. In der zweiten Fachrichtung wurden Inhalte aus den Fachrichtungen Holztechnik sowie Maschinen- und Anlagentechnik des Technischen Zeichners überführt.[4]

Die Abschlussprüfung des Technischen Produktdesigners wird in Form einer gestreckten Abschlussprüfung ausgeführt. Im Teil 1 der Abschlussprüfung wird im Prüfungsbereich 'Technische Dokumente' ein Prüfungsprodukt erstellt sowie schriftliche Aufgaben bearbeitet. Dieser Teil geht mit 30 % in die Abschlussprüfung ein. Teil 2 besteht aus einem Arbeitsauftrag (Betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt, 35 %), sowie schriftlichen Aufgaben in den Prüfungsbereichen 'Produktentwicklung' (150 Minuten, 25 %) und 'Wirtschafts- und Sozialkunde' (60 Minuten, 10 %). Die drei Prüfungsbereiche aus Teil 2 der Prüfung fließen somit mit insgesamt mit 70 % in der Gesamtnote ein.[5]

Fortbildung

Da sich CAD-Technik, Werkstoffe und Fertigungsverfahren ständig weiterentwickeln, müssen sich Technische Produktdesigner laufend fortbilden. Auch die Ansprüche der Kunden wandeln sich.

Folgende Möglichkeiten kommen in Frage:

  • Geprüfter Konstrukteur – IHK[6]
  • Techniker – Maschinentechnik (Konstruktion)[7]
  • Gestalter (staatl. gepr.) - Produktdesign[8]

Bei vorliegender Hochschulzugangsberechtigung:

  • Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Konstruktionstechnik)
  • Dipl.-Designer (FH/Uni) - Industrie-/Industrial-Design

Literatur

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Jetzt selbst ausbilden – Technischer Produktdesigner, Bonn/Berlin, 2006:
  • Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Technischer Produktdesigner – Umsetzungshilfen und Praxistipps, W. Bertelsmann Verlag: 2008, ISBN 978-3-7639-3814-8

Weblinks

Einzelnachweise

  1. KURSNET: schulische Ausbildungsstätten
  2. Berufenet.de: Technische/r Produktdesigner/in
  3. Neue Ausbildungsordnung zum Technischen Zeichner auf juris, abgerufen am 11. Juli 2011.
  4. Informationen des BiBB zum Technischen Produktdesigner, abgerufen am 11. Juli 2011.
  5. Präsentation der IHK Region Stuttgart zu den neuen Konstruktionsberufen, abgerufen am 11. Juli 2011.
  6. BERUFENET: Konstrukteur/in
  7. BERUFENET: Techniker/in
  8. BERUFENET: Gestalter/in

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