- Teilrechtsfähigkeit
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Unter Teilrechtsfähigkeit versteht man
- in Deutschland die teilweise Rechtsfähigkeit (Deutschland)
- in Österreich darüber hinaus ein gesetzlich zuerkannter Rechtsstatus für bestimmte Bundeseinrichtungen, siehe Teilrechtsfähigkeit (Österreich)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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