- Thomas Lubanga
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Thomas Lubanga Dyilo (* 29. Dezember 1960 in Jiba, Provinz Ituri, vormals Provinz Orientale in der Demokratischen Republik Kongo) ist der Gründer und ehemalige Führer der Union des Patriotes Congolais (UPC), einer im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo aktiven bewaffneten Miliz. Im März 2005 wurde er aufgrund des Verdachts verschiedener Verletzungen der Menschenrechte sowie der Ermordung von neun Soldaten der Friedenstruppen der Vereinten Nationen durch nationale Behörden verhaftet. Rund ein Jahr später wurde er aufgrund eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs nach Den Haag überstellt, wo am 28. August 2006 Anklage gegen ihn erhoben wurde. Mit der Zulassung der Anklage am 29. Januar 2007 kommt es damit seit dem 26. Januar 2009 erstmals zu einem Verfahren vor dem IStGH. Verfahrensgegenstand sind Verstöße gegen das Verbot der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten nach Artikel 8 Absatz 2 des Rom-Statuts.
Historischer und juristischer Hintergrund
Während des zweiten Kongokrieges von August 1998 bis Juli 2003 war Lubanga Kommandeur in der mit Uganda verbündeten Mouvement de Libération. Im Jahr 2000 gründete er mit ugandischer Unterstützung die Union des Patriotes Congolais und beteiligte sich mit dieser vorwiegend aus Angehörigen der Volksgruppe der Hema bestehenden bewaffneten Miliz am Ituri-Konflikt gegen die rivalisierende ethnische Gruppe der Lendu. Im Jahr 2002 wurde während der Eroberung der Stadt Bunia durch die UPC eine große Zahl von Zivilisten getötet. In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu Vorwürfen gegen die UPC hinsichtlich einer Beteiligung an umfangreichen Mordaktionen, Folterungen und Vergewaltigung von Zivilpersonen sowie der erzwungenen Verpflichtung von Kindersoldaten.
Nach der Ermordung von neun Blauhelm-Soldaten der MONUC-Friedenstruppen im März 2005 wurde Lubanga zusammen mit anderen ranghohen Milizführern am 19. März 2005 durch die kongolesischen Behörden verhaftet und in Kinshasa inhaftiert. Es war jedoch zunächst nicht geklärt, ob er vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder vor einem nationalen Gericht angeklagt werden würde. Die Demokratische Republik Kongo ist seit April 2002 Vertragspartei des Rom-Statutes des IStGH und hatte den Gerichtshof bereits am 3. März 2004 um eine Untersuchung der Situation im Osten des Landes gebeten.
Am 10. Februar 2006 erging von Seiten des IStGH Haftbefehl gegen Lubanga wegen des Verdachts der Kriegsverbrechen der Rekrutierung und Verpflichtung von Kindern unter 15 Jahren für militärische Zwecke sowie des Einsatzes von Kindern für die aktive Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen. Zu möglichen weiteren Verbrechen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, eine Ausweitung der Anklage beim Vorliegen entsprechender Erkenntnisse ist jedoch möglich. Lubanga wurde daraufhin am 17. März 2006 von den kongolesischen Behörden dem Internationalen Strafgerichtshof übergeben, nach Scheveningen in die United Nations Detention Unit überstellt und am 28. August 2006 vor diesem Gericht angeklagt. Damit ist er der erste Verdächtige, der nach einem Haftbefehl des IStGH an diesen übergeben wurde, und auch der erste Angeklagte in der Geschichte des Gerichts. Am 26. Januar 2009 begann gegen Lubanga der erste Prozess vor dem IStGH.
Nach der Weigerung der Anklagebehörde, der Aufforderung der Vorverfahrenskammer zur Bekanntgabe der Identität eines Zeugen der Verteidigung nachzukommen, wurde das Verfahren jedoch am 8. Juli 2010 durch die Vorverfahrenskammer ausgesetzt. Lubanga verbleibt nach einem entsprechenden Einspruch der Anklage gegen diese Entscheidung weiterhin in Haft.
Weblinks
- Informationen zu Thomas Lubanga beim schweizerischen Verein TRIAL
- Case The Prosecutor v. Thomas Lubanga Dyilo (IStGH; englisch)
- Pressemitteilung über die Zulassung der Anklage (englisch)
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