Thüringischer Zoll- und Handelsverein

Thüringischer Zoll- und Handelsverein

Der Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten war eine am 10. Mai 1833 gegründete regionale Zollvereinigung innerhalb des Deutschen Zollvereins.

Geschichte und Struktur

Die Organisation wurde auf Anregung des Königreichs Preußen errichtet. Bereits am Tag nach der Gründung des Zoll- und Handelsvereins traten die Mitgliedstaaten per Zollvereinigungsvertrag gemeinsam dem im März gegründeten Deutschen Zollverein bei (siehe auch: Gebiet des Deutschen Zollvereins). Wirksam wurden diese Zollverbünde zum 1. Januar 1834. Der thüringische Verein vertrat im Deutschen Zollverein die Interessen seiner Mitgliedstaaten, da diese einzeln für eine Vollmitgliedschaft als zu klein erachtet wurden. Vertreten durch den thüringischen Verein hatten diese in der Generalkonferenz des Deutschen Zollvereins eine Stimme.

Mitglieder waren Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß-Greiz, Reuß-Schleiz, Reuß-Ebersdorf. Ausgenommen waren bis 1890 die schwarzburgischen Unterherrschaften. Hinzu kamen einige Exklaven aus Preußen und Kurhessen.

Der Verein übernahm die preußischen Zölle beziehungsweise die Zölle des Deutschen Zollvereins. Er besaß eine zentrale Steuerverwaltung für das thüringische Gebiet unter einem Generalzollinspektor mit Sitz in Erfurt. Über die Geschicke des Vereins entschied eine Bevollmächtigtenversammlung mit Mehrheitsbeschluss. Nach dem Zollvertrag vom 8. Juli 1867 war der Thüringische Zoll- und Handelsverein nur noch eine Verwaltungsstelle für die indirekten Steuern der Reichskasse und existierte ab 1890 als Thüringischer Zoll- und Steuerverein bis 1920.

Bemerkenswert ist, dass der Thüringische Zoll- und Handelsverein alle thüringischen Staaten umfasste. Sieht man von den Enklaven und Coburg ab, bildete er die Basis für das 1919 gegründete Land Thüringen. Bis 1920 gab es an seiner Grenze zu Bayern eine Bier- und Branntweinsteuergrenze.

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