- Tierbefreiung
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Unter Tierbefreiung versteht man die Entwendung von Tieren, die in Zuchtbetrieben, Legebatterien, Pelzfarmen oder Versuchslaboren gehalten werden, wo nach Meinung von Tierrechtsaktivisten unterstellte Grundrechte („Tierrechte“) vorenthalten oder systematisch verletzt werden. Die „befreiten“ Tiere werden anschließend in der Regel zu Gnadenhöfen [1] oder entsprechenden Privatpersonen gebracht oder im Fall von Wildtieren in der freien Natur ausgesetzt.
Während die Täter im Allgemeinen versuchen, unerkannt zu bleiben, werden sogenannte offene Tierbefreiungen unvermummt ausgeführt und mit Hilfe von Kameras dokumentiert. Mit dem gefilmten oder fotografierten Material soll mediale Aufmerksamkeit erreicht werden. Häufig werden offene Tierbefreiungen in Betrieben der Intensivhaltung veranstaltet, bei denen Verstöße gegen Tierschutzgesetze vorliegen.[2]
Einer der ersten Fälle einer publik gewordenen Tierbefreiung war die Entwendung zweier Delphine aus dem meeresbiologischen Institut der Universität von Hawaii durch die Studenten Kenneth W. Le Vasseur and Stephen C. Sipman im Jahr 1977. Nachdem die Täter die Delphine im pazifischen Ozean freigelassen hatten, beriefen sie in Honolulu eine Pressekonferenz ein, in der sie die Journalisten über ihr Vorgehen informierten. Für die amerikanische Justiz war die Tat Le Vasseurs und Sipmans ein Präzedenzfall. Beide wurden wegen Diebstahls verurteilt.[3] Der erste öffentlich diskutierte Präzedenzfall einer „Tierbefreiung“ aus einer öffentlichen Forschungseinrichtung war die Kontroverse um die Affen von Silver Spring die 1981 in den USA begann und danach über Jahrzehnte politisch und juristisch polarisierte und den begleitenden Diskurs prägte. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde auch die Tierbefreiung des Bärenmakaken Britches, der im Jahr 1985 von Aktivisten der Animal Liberation Front (ALF) aus einem Versuchslabor der University of California in Riverside entfernt wurde.
Juristische Bewertung
Juristisch sind „Tierbefreiungen“ (von Aktivisten wie etwa denen der Animal Liberation Front oder der PETA auch als direkte Aktion bezeichnet) im Allgemeinen eine Straftat. Bei Tieren handelt sich nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 242 StGB) in rechtlicher Hinsicht um Sachen. Tierbefreiungen können daher als Diebstähle bestraft werden. [4]
Kritik
Direkte Aktionen sind auch unter Tierrechtlern umstritten.[5] Die Tierschutzposition lehnt sie im Allgemeinen ganz ab.[6] Für Helmut F. Kaplan sind Tierbefreiungen moralisch legitim. ("Sobald jemand irgendwelche Rechte hat, hat er automatisch das Recht, befreit zu werden, wenn ihm diese Rechte vorenthalten werden.")[7]
Ausgesetzte Tiere sind in freier Natur im Allgemeinen nicht überlebensfähig. Sie können unter gewissen Voraussetzungen – wie am Beispiel des Europäischen Nerzes beobachtet – als Gefangenschaftsflüchtlinge Ökosysteme beeinflussen und andere Arten verdrängen.
Einzelnachweise
- ↑ http://www.tierbefreier.de/tierbefreiung/49/befreite_tiere.html Aktionsbericht im Magazin "Tierbefreiung"
- ↑ Kevin Kroemmer: Actions Speak Louder – Direct Actions for Animal Liberation. In: Befreiung hört beim Menschen nicht auf! Perspektiven aus der Tierbefreiungsbewegung. Berlin 2005. S. 77-91.
- ↑ Gavan Daws: „Animal Liberation“ as a Crime: The Hawaii Dolphin Case. In: Harlan B. Miller und William H. Williams (Hrsg.): Ethics and Animals. Clifton, New Jersey 1983. S. 361-371.
- Dokumentation des Prozesses gegen Kenneth Le Vasseur
- ↑ Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe
- ↑ Kaplan, Helmut F.: Tierbefreiungen – Kriminelle Akte oder konsequente Ethik? In: Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft Tierethik Heidelberg (Hg.): Tierrechte. Erlangen: Harald Fischer Verlag, 2007, S. 151.
- ↑ Artikel im Spiegel
- ↑ Kaplan, Helmut F.: Tierbefreiungen – Kriminelle Akte oder konsequente Ethik? In: Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft Tierethik Heidelberg (Hg.): Tierrechte. Erlangen: Harald Fischer Verlag, 2007, S. 151.
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