- Traktandenliste
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Unter einer Tagesordnung oder Traktandenliste (schweizerisch), in diesem Zusammenhang auch „Agenda“ genannt, versteht man die Strukturierung einer Sitzung, Besprechung oder Versammlung. Dazu werden einzelne Themen als sog. Tagesordnungspunkte (TOP, Traktanden (schweiz.)) festgelegt, die im Regelfall mit der Einladung versandt werden.
Inhaltsverzeichnis
Vereine
Im Vereinswesen kommt der Tagesordnung besondere Bedeutung zu. Sie ist sowohl für Mitgliederversammlungen, wie auch für Vorstandssitzungen festzulegen und im Regelfall vorab den Beteiligten zur Kenntnis zu geben. Dabei kann in den Vereinssatzungen eine Regelung über Zeitpunkt (Fristen) und Art der Bekanntgabe getroffen werden.
Ein Fehler bei Erstellung, Versendung oder Beschluss der Tagesordnung kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Ist etwa die Versendung der Tagesordnung an Versammlungsteilnehmer 14 Tage vor Versammlungsbeginn vorgeschrieben, kann eine verspätete Versendung die Versammlung ungültig machen.
Fehlende Punkte auf der Tagesordnung bewirken in aller Regel, dass zu diesen Themen kein Beschluss möglich ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass der "Gegenstand der Beschlussfassung" bei der Einladung bezeichnet wird (§ 32 Abs. 1 BGB).
Sitzungsverlauf und Änderungen von TOPs
Der Verlauf der Sitzung oder Beratung orientiert sich an dieser Tagesordnung, die nach Sitzungsbeginn nur mehr einstimmig ergänzt werden darf, wenn alle geladenen Sitzungsteilnehmer anwesend sind. Gibt ein Thema Anlass zu Unklarheiten oder ist die Entscheidungsfindung schwierig, kann es auf die nächste Sitzung vertagt werden, um zusätzliche Unterlagen oder externe Beratungen zu ermöglichen.
In den meisten Fällen gibt die Tagesordnung nicht nur die Themen und deren Reihenfolge vor, sondern hat auch eine logische Sequenz. Ist diese durch Unachtsamkeit des Vorsitzenden oder des Schriftführers nicht gegeben, kann die Reihenfolge der TOPs mit Mehrheitsbeschluss abgeändert werden - etwa wenn ein TOP vom Beschluss über einen späteren abhängen würde.
Die Tagesordnung kann auch durch die voraussichtlichen Teilnehmer abgeändert oder ergänzt werden, wenn die Geschäftsordnung dies vorsieht. In diesem Fall muss eine erste Einladung zeitgerecht versandt werden und ein Termin für das Einbringen der TOPs genannt sein.
Die Tagesordnung legt fest, welche TOP zur Information, zur Beratung oder zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Sitzungen der Europäischen Kommission unterscheiden zwischen A-Items und B-Items. TOP der Kategorie A-Item gelten, wenn der Tagesordnung zugestimmt wird, als angenommen. B-Items erfordern eine Abstimmung der Teilnehmer.
Sprichwörtlich
Eine Besonderheit ist die sprichwörtliche Verwendung des Begriffs, die auf die eigentliche Bedeutung zurück geht.
- "Es steht etwas auf der Tagesordnung"
bedeutet etwa, dass es regelmäßig Thema ist (z.B. auch bei informellen Treffen "auf dem Tapet" steht) oder zum üblichen Verfahren bzw. Gebrauch gehört.
Alternativer Begriff für Agenda: Traktand. Die Punkte der Tagesordnung heißen dann Traktanden. Diese Begrifflichkeiten werden vor allem in der Schweiz verwendet.
Literatur
Meier, Hermann, Zur Geschäftsordnung - Technik und Taktik bei Versammlungen, Sitzungen und Diskussionen, 2. Aufl., Opladen 2003
Weblinks
Siehe auch
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