- Transparenzerlass
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Dieser Artikel wurde im Portal Recht zur Verbesserung eingetragen. Hilf mit, ihn zu bearbeiten und beteilige dich an der Diskussion! Folgendes muss noch verbessert werden: Keine genaue Bezeichnung der Rechtsnorm. Von wem stammt der Erlass? Wie ist sein genauer Wortlaut? Auf welche Rechtsgrundlage stützt er sich? Gibt es ihn in anderen Bundesländern auch? --Skyman gozilla 15:43, 26. Jan. 2008 (CET) Als Transparenz-Erlass wird in Baden-Württemberg eine Erlass bezeichnet aufgrund dessen Lehrer verpflichtet sind, ihren Schülern zu Beginn ihr System der Notengebung mitzuteilen. Dies soll späteren Missverständnissen und Klagen vorbeugen.
Grundlage des Transparenz-Erlasses: Verordnung des Kultusministeriums BW über die Notenbildung vom 5. Mai 1983, §7
Die ordnungsgemäße Mitteilung wird im Klassenbuch unter dem Hinweis auf den Transparenz-Erlass vermerkt.
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