- Trägergemeinde
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Die Trägergemeinde ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht.
In manchen Bundesländern, wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt gibt es nach der Gemeindeordnung die Möglichkeit für kleinere Kommunen sich als Verwaltungsgemeinschaft zu organisieren. Bei dem Modell der Trägergemeinde übernimmt eine der betroffenen Kommunen - in der Regel die mit den meisten Einwohnern - die Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft. Das bedeutet sie führt, soweit es gesetzlich möglich ist, die gesamte Verwaltung aus dem übertragenen Wirkungskreis und soweit sie ihr übertragen ist auch aus dem eigenen Wirkungskreis aus.
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