Gemeinsames Verwaltungsamt

Gemeinsames Verwaltungsamt

Das gemeinsame Verwaltungsamt ist die dienstleistende Behörde innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft.

Inhaltsverzeichnis

Formen des gemeinsamen Verwaltungsamtes in Sachsen-Anhalt

Modell gemeinsames Verwaltungsamt

Die verwaltungsgemeinschaftsangehörigen Gemeinden bilden ein eigenständiges Verwaltungsamt zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Regelfall).

Modell Trägergemeinde

Eine Mitgliedsgemeinde nimmt die Aufgaben des gemeinsamen Verwaltungsamtes wahr.

Organe und Aufgaben

Organe der Verwaltungsgemeinschaft sind der Gemeinschaftsausschuss und der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes. Bei Trägergemeinden besitzt der Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde die Rechte und Pflichten eines Leiters des gemeinsamen Verwaltungsamtes und ist somit auch Organ der Verwaltungsgemeinschaft.

Gemeinschaftsausschuss

Der Gemeinschaftsausschuss setzt sich aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden (in der Regel ehrenamtliche Bürgermeister) zusammen. Die Kompetenzverteilung zwischen den Organen wird durch die Gemeindeordnung geregelt.

Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes

Der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes ist gesetzlicher Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die Verwaltungsvereinbarung bzw. Beschluss des Gemeinschaftsausschusses zugewiesen sind. Er ist gesetzlicher Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft und führt die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sowie die sonstigen Maßnahmen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr aus.


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