- Trüffelgeld
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Im gemeinen deutschen Recht bezeichnete Nadelgeld (auch Spillgeld) den Betrag, den ein Mann seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen gab, über das sie für persönliche Zwecke und Anschaffungen, etwa für Kleidung, frei verfügen konnte, d. h., insoweit also nicht der Vormundschaft ihres Mannes unterlag. Beim Adel war es üblich, die Höhe des Spielgeldes ehevertraglich festzulegen.[1]
Ältere Werke erwähnen als Nadel-, Spiel- oder Trüffelgeld auch das Geld, welches Töchter bei der Eheschließung zusätzlich zu dinglicher Ausstattung und Heiratsgut erhalten.[2]
Anmerkungen
- ↑ http://www.wispor.de/wpx-k-n.htm Wissensportal
- ↑ H. A. Pierer (Hg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit oder neuestes encyclopädisches Wörterbuch der Wissenschaften, Künste und Gewerbe. 2. völlig umgearbeitete Auflage (3. Ausgabe). H. A. Pierer, Altenburg 1846
Siehe auch
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