- Barron v. Baltimore
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Barron v. Baltimore Verhandelt
11. Februar 1833Entschieden
16. Februar 1833Rubrum: John Barron, Erbe des John Craig, im Namen des Luke Tiernan als Testamentsvollstrecker des John Craig v. Bürgermeister und Stadtrat von Baltimore Aktenzeichen: 32 U.S. 243 (1833) Sachverhalt Der Kläger war Eigentümer einer Werft. Er machte einen Schadenersatzanspruch geltend, da bei städtischen Straßenbauarbeiten der Lauf verschiedener Flüssen so verändert wurde, dass sich in der Nähe der Werft Sandbänke bildeten, sodass das Wasser für die meisten Schiffe zu seicht wurde. Tenor Die Regierung eines Bundesstaates ist nicht an die Auflage des 5. Verfassungszusatzes gebunden, bei Enteignungen eine angemessenen Abfindung zu leisten. Besetzung Vorsitzender: John Marshall Beisitzer: William Johnson · Gabriel Duvall · Joseph Story · Smith Thompson · John McLean · Henry Baldwin Positionen Mehrheitsmeinung: John Marshall Zustimmend: Abweichende Meinung: Mindermeinung: Angewandtes Recht Bill of Rights, 5. Verfassungszusatz Aufgehoben durch Gitlow v. New York, 268 U.S. 652 (1925) Barron v. Baltimore bildete den Präzedenzfall für die Frage, ob die Bill of Rights auch im Verhältnis zwischen Bürger und Bundesstaat anwendbar sind.
John Barron war Eigentümer einer Werft in Baltimore. Er machte einen Schadenersatzanspruch gegen die Stadtverwaltung mit der Behauptung geltend, bei städtischen Straßenbauarbeiten sei der Lauf von verschiedenen Flüssen so verändert worden, dass sich in der Nähe der Werft Sandbänke gebildet hätten, sodass das Wasser für die meisten Schiffe zu seicht geworden sei. Das erstinstanzliche Gericht sprach Barron einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 4500 Dollar zu. Dieses Urteil wurde jedoch vom Berufungsgericht wieder aufgehoben.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Bill of Rights, insbesondere die Bestimmung des 5. Verfassungszusatzes, wonach bei staatlichen Enteignungen eine angemessene Entschädigung zu bezahlen ist, auf bundesstaatlicher Ebene nicht gilt. In dem von John Marshall verfassten Urteil heißt es: „Die Bill of Rights enthalten keinen Hinweis darauf, dass sie auch für die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten gelten sollen. Das Gericht kann sie deshalb in dieser Weise nicht anwenden.“ – Barron v. Baltimore, 32 U.S. 243, 250.
Der Fall war von besonderer Wichtigkeit, da er festlegte, dass die in den Bill of Rights verbrieften Rechte für die Staatsgewalt auf Ebene der Einzelstaaten nicht verbindlich waren. Spätere Entscheidungen bestätigten diese Entscheidung.[1] Erst mit Beginn des 20. Jahrhunderts erklärte der Oberste Gerichtshof im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips die meisten Bestimmungen der Bill of Rights auch im Verhältnis zu den Bundesstaaten für anwendbar.[2]
Inhaltsverzeichnis
Siehe auch
Literatur
- Jean Edward Smith, John Marshall: Definer Of A Nation, New York: Henry Holt & Company, 1996.
- Edward C. Papenfuse, Outline, Notes and Documents Concerning Barron v Baltimore, 32 U.S. 243, http://mdhistory.net/msaref06/barron/index.html
Einzelnachweise
- ↑ Vereinigte Staaten v. Cruikshank
- ↑ Gitlow v. New York, 268 U.S. 652 (1925)
Weblinks
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