UmwStG

UmwStG
Basisdaten
Titel: Umwandlungssteuergesetz
Abkürzung: UmwStG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht
FNA: 610-6-13-2
Ursprüngliche Fassung vom: 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3267)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1995
Neubekanntmachung vom: 15. Oktober 2002 (BGBl. I S.4133
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 20.Dez. 2007
(BGBl. I S. 3150)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. Dez. 2007
(Art. 28 G vom 20. Dez. 2007)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Umwandlungssteuergesetz regelt, aufbauend auf dem Umwandlungsgesetz die steuerlichen Folgen

Mit Inkrafttreten des SEStEG (Gesetz über die steuerlichen Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften) wurden erhebliche Änderungen zur Anpassung des Umwandlungssteuerrechts an die Fusionsrichtlinie vorgenommen. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck ein neues Umwandlungssteuergesetz verkündet (BGBl. 2006 I S. 2791), das am 13. Dezember 2006 in Kraft getreten ist. Da das bisherige Umwandlungssteuergesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3267) nicht aufgehoben wurde, sind in Deutschland zur Zeit zwei verschiedene Umwandlungssteuergesetze in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen hat angekündigt, das bisherige Umwandlungssteuergesetz demnächst rückwirkend zum 13. Dezember 2006 aufzuheben.

Siehe auch

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