- Umwandlungsteuergesetz
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Basisdaten Titel: Umwandlungssteuergesetz Abkürzung: UmwStG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Steuerrecht FNA: 610-6-13-2 Ursprüngliche Fassung vom: 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3267) Inkrafttreten am: 1. Januar 1995 Neubekanntmachung vom: 15. Oktober 2002 (BGBl. I S.4133 Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 20.Dez. 2007
(BGBl. I S. 3150)Inkrafttreten der
letzten Änderung:29. Dez. 2007
(Art. 28 G vom 20. Dez. 2007)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Umwandlungssteuergesetz regelt, aufbauend auf dem Umwandlungsgesetz die steuerlichen Folgen
- von Umwandlungen von Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften, eingetragenen Vereinen, wirtschaftlichen Vereinen, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- von Verschmelzungen, Vermögensübertragungen, Aufspaltungen und Abspaltungen für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften,
- der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen bzw. in eine Personengesellschaft,
- eines Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft.
Mit Inkrafttreten des SEStEG (Gesetz über die steuerlichen Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften) wurden erhebliche Änderungen zur Anpassung des Umwandlungssteuerrechts an die Fusionsrichtlinie vorgenommen. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck ein neues Umwandlungssteuergesetz verkündet (BGBl. 2006 I S. 2791), das am 13. Dezember 2006 in Kraft getreten ist. Da das bisherige Umwandlungssteuergesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3267) nicht aufgehoben wurde, sind in Deutschland zur Zeit zwei verschiedene Umwandlungssteuergesetze in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen hat angekündigt, das bisherige Umwandlungssteuergesetz demnächst rückwirkend zum 13. Dezember 2006 aufzuheben.
Siehe auch
Weblinks
- Umwandlungssteuergesetz vom 28. Oktober 1994
- Umwandlungssteuergesetz vom 7. Dezember 2006
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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