- Unterscheidungssignal
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Das Unterscheidungssignal ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal, das deutschen Seeschiffen bei Eintragung ins Schiffsregister zugeteilt wird[1], sofern sie länger als 15 m sind oder eine „Telegraphiefunk- oder Sprechfunkanlage an Bord haben“.[2] Bei diesen Schiffen ist das Unterscheidungssignal gleichzeitig auch Rufzeichen im Seefunkdienst.[3]
Unterscheidungssignale sind dabei Kombinationen von vier Buchstaben, die mit DA bis DR beginnen, oder Kombinationen aus dem Buchstaben Y, einer Ziffer (2 bis 9) und zwei Buchstaben. Letztere Gruppe war der DDR zugewiesen und wird nicht mehr vergeben. Die Unterscheidungssignale stellen damit eine Untermenge der der Bundesrepublik Deutschland von der Internationalen Fernmeldeunion (International Telecommunication Union (ITU)) zugewiesenen Funkrufzeichen[4] dar.
Siehe auch
Andere Identifikationszeichen von Schiffen sind die Maritime Mobile Service Identity und die IMO-Nummer.
Einzelnachweise
- ↑ Schiffsregisterordnung (SchRegO), § 16, Abs 2.
- ↑ Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV), § 31, Abs.(2) Nr. 2
- ↑ Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP): Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im mobilen Seefunk und Binnenschiffahrtsfunk (VVSB), 2004, 1.1.2
- ↑ Table of International Call Sign Series, ITU
Kategorien:- Schifffahrt (Deutschland)
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