Unterversicherung

Unterversicherung

Unterversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Sachversicherungen, in Deutschland geregelt in § 75 VVG.

Sachversicherungen verfolgen das Prinzip, dass der tatsächliche Wert eines Risikos der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme größer als der Versicherungswert, so besteht eine Überversicherung, § 74 VVG. Das führt zu einer überhöhten Prämienzahlung an den Versicherer.

Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so spricht man von einer Unterversicherung. Die Unterversicherung hat zur Folge, dass im Schadenfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird. Die Formel für die Entschädigung lautet:

\mathrm{Entsch \ddot adigung} =\frac{ \mathrm{Schaden} \cdot \mathrm{Versicherungssumme}}{ \mathrm{Versicherungswert} }

Unterversicherungsverzicht

Bei bestimmten Versicherungsarten können Versicherer einen Unterversicherungsverzicht einräumen. Dieser Verzicht besagt, dass der Versicherer im Schadenfall darauf verzichtet, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen. Jedoch ist auch dann die Entschädigung in der Regel auf die Versicherungssumme begrenzt.

  • Hausratversicherung: bei bestimmten Versicherungssummen pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Gebäudeversicherung: bei Wertermittlung durch die Versicherungsgesellschaft. Gelegentlich wird hier sogar eine Wiederherstellungsgarantie für das Gebäude übernommen. Außerdem gehen viele Versicherer dazu über, die Wohnfläche zugrunde zu legen und gewähren schon bei richtiger Angabe der Wohnfläche den "Unterversicherungsverzicht".
  • landwirtschaftliche Versicherungen: bei Versicherungssummen, die von der Versicherungsgesellschaft über z. B. Nutzfläche oder Tieranzahl ermittelt werden.
  • gewerbliche Versicherungen: bei Versicherungssummen, die von der Versicherungsgesellschaft über z. B. Flächenangaben ermittelt werden.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unterversicherung — Ụn|ter|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung unter dem Wert des versicherten Gegenstandes; Ggs Überversicherung * * * Ụn|ter|ver|si|che|rung, die; , en: 1. das Unterversichern. 2. das Unterversichertsein. * * * Unterversicherung,   der Tatbestand …   Universal-Lexikon

  • Unterversicherung — liegt vor, wenn die Versicherungssumme z.Z. des Eintritts des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert ist. Der Versicherer haftet in diesem Fall nur auf einen entsprechend niedrigeren Betrag (§ 56 VVG), falls nichts anderes… …   Lexikon der Economics

  • Unterversicherung — Ụn|ter|ver|si|che|rung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Unterversicherungsverzicht — Unterversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Sachversicherungen. Sachversicherungen verfolgen das Prinzip, dass der tatsächliche Wert eines Risikos der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme größer als der… …   Deutsch Wikipedia

  • Überversicherung — Unterversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Sachversicherungen. Sachversicherungen verfolgen das Prinzip, dass der tatsächliche Wert eines Risikos der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme größer als der… …   Deutsch Wikipedia

  • Hausratversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs , Gebrauchs und… …   Deutsch Wikipedia

  • Haushaltsversicherung — Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs , Gebrauchs und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie… …   Deutsch Wikipedia

  • Feuer-Sachversicherung — I. Begriff/Arten/Bedingungen:1. Der Teilbereich der ⇡ Feuerversicherung, der (im Gegensatz zur ⇡ Feuer Betriebsunterbrechungsversicherung) in der Hauptsache auf den Ersatz von Schäden an Sachen und (daneben) von weiteren Kosten (sog.… …   Lexikon der Economics

  • Gleitender Neuwertfaktor — Der gleitende Neuwertfaktor gibt an, um welchen Faktor ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914. Inhaltsverzeichnis 1 Gebäudeversicherungswert 1914 2 Verwendung 3 Berechnung 4 Entwicklung …   Deutsch Wikipedia

  • Wert 1914 — Der gleitende Neuwertfaktor gibt an, um welchen Faktor ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914. Inhaltsverzeichnis 1 Gebäudeversicherungswert 1914 2 Verwendung 3 Berechnung 4 Entwicklung 5 Beitragsfaktor …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”