- Wert 1914
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Der gleitende Neuwertfaktor gibt an, um welchen Faktor ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914.
Inhaltsverzeichnis
Gebäudeversicherungswert 1914
Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, verkürzt auch 1914er Wert genannt, ist ein fiktiver Rechenwert. Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch der Versicherungsprämien geschaffen. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den gleitenden Neuwertfaktor schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Der gleitende Neuwertfaktor soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht; Es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Wertsteigerung.
Der Gebäudeversicherungswert 1914 berechnet sich wie folgt:
Der Grund, weshalb man ausgerechnet das Jahr 1914 als Basis nimmt, ist, weil es das letzte Jahr war, in dem die Baupreise "stabil" (aussagekräftig) waren und nicht besonderen (Bau-)Preissteigerungen, wie z.B. dem 1. Weltkrieg (ab 1914), unterworfen waren.
Verwendung
Der gleitende Neuwertfaktor findet in der Versicherungsbranche für die Berechnung der Beitragshöhe und Versicherungssumme bei Gebäudeversicherungen Anwendung. Im Rahmen dieser Verträge wird die Immobilie auf Basis der (fiktiven) Bauwerte von 1914, gemessen in Goldmark (1914) eingeschätzt. Der heutige Neubauwert, der jeder Prämienberechnung zugrunde liegt, lässt sich dann anhand des jeweils gültigen gleitenden Neuwertfaktors errechnen.
Gemäß VBGB 2000 wird automatisch jedes Jahr die Versicherungssumme (und damit auch der Beitrag) an die Steigerung dieses gleitenden Neuwertfaktors angepasst. Auf diese Weise wird eine Unterversicherung des Immobilienbesitzes vermieden.
Berechnung
Der gleitende Neuwertfaktor wird vom GDV errechnet, aber nur den Mitgliedsunternehmen offen gelegt, die sich wiederum an die Empfehlung des GDV nicht halten müssen. Es kann also durchaus Abweichungen geben, einen für die Allgemeinheit offen zugänglichen gleitenden Neuwertfaktor gibt es also nicht. Basis sind die beiden vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Indices:
- Mit 80 % geht der Baupreisindex für Wohngebäude und
- mit 20 % der Tariflohnindex für das Baugewerbe in die Berechnung ein.
Der gleitende Neuwertfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert haben. Dadurch soll der gleitende Neuwertfaktor die Wertentwicklung der Immobilien sowohl hinsichtlich der Entwicklung des reinen Baukostenindexes als auch der Entwicklung des Lohnindexes in der Baubranche widerspiegeln. Schließlich müssten bei einem vollständigen Neubau des versicherten Gebäudes im Falle eines Totalschadens durch Brand etc. nicht nur die Baustoffe zu heutigen Preisen gekauft, sondern auch die Bauarbeiter zu heutigen Löhnen beschäftigt werden. Wobei diese Begründung natürlich nicht zu halten ist, wenn man bedenkt, dass im aktuellen Baupreisindex die Abweichungen der Löhne bereits enthalten ist. Es wäre auch falsch davon auszugehen, dass bei einem Wohngebäude der Anteil für Material 80 % und der Anteil für Löhne 20 % ausmacht.
Entwicklung
Der gleitende Neuwertfaktor wird regelmäßig neu festgelegt. Er beträgt:
- 2009: 15,00
- 2008: 14,50
- 2007: 13,57
- 2006: 13,50
- 2005: 13,40
- 2004: 13,20
- 2003: 13,10
- 2002: 13,1402 (ab hier: Berechnungsbasis in Euro)
- 2001: 25,6 (bis hier: Berechnungsbasis in D-Mark)
- 2000: 25,4
- 1999: 25,4
- 1998: 25,3
- 1997: 25,4
- 1996: 25,3
Quelle: Beitragsrechnungen zur Wohngebäudeversicherung
Beitragsfaktor
Bei älteren Verträgen (SGlN 79a) wird ein Beitragsfaktor statt des gleitenden Neuwertfaktors genutzt. Beide Faktoren können abweichen.
Wichtiger Hinweis
Die Immobilienwerte der Gebäudeversicherung stellen keine Angabe des tatsächlichen Wertes einer Immobilie dar. Sie basieren auf den Angaben des Versicherungsnehmers und werden über den gleitenden Neuwertfaktor fortgeschrieben. Dieses Vorgehen ersetzt keine sachgerechte Immobilienbewertung z.B. bei Verkauf oder Beleihung.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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