- Urnengang
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Als Urnengang wird in der Schweiz das Geschehen an einem «Abstimmungssonntag» bezeichnet. Die stimmberechtigten Bürger (der Schweiz, eines Kantons oder einer Gemeinde) werden aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Es gibt jedes Jahr vier eidgenössische Urnengänge. Oftmals werden auch kantonale und kommunale Wahlen oder Abstimmungen am gleichen Wahltag durchgeführt, was aus organisatorischen wie auch aus finanziellen Gründen sinnvoll ist, das ist allerdings den Kantonen bzw. Gemeinden überlassen.
Alle vier Jahre wird neben den Abstimmungen auch der Nationalrat neu gewählt, meistens auch der Ständerat. Letzteres ist jedoch ebenfalls den Kantonen überlassen, da diese die Wahl in jenen gemäss Artikel 50 III BV selber regeln.
Ansonsten wird „Urnengang“ auch in Deutschland im Journalismus regelmäßig als Synonym für „Wahl“ verwendet. Nach Ansicht von Wolf Schneider und Paul-Josef Raue (Handbuch des Journalismus) ist es allerdings „unter allen zwanghaften Synonymen wohl das dümmste“.[1]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Wolf Schneider, Paul-Josef Raue: Handbuch des Journalismus. Aktualisierte Taschenbuchausgabe. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1998, 345 S., ISBN 3-499-60434-5, S.220
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- Stimmabgabe bei Wahlen
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