Ständerat

Ständerat
Ständeratssaal
Ständeratssaal während einer Session
Leerer Ständeratssaal

Der Ständerat (französisch Conseil des États, italienisch Consiglio degli Stati, rätoromanisch Cussegl dals Stadis oder Cussegl dals Chantuns) ist die kleine Kammer des Parlaments der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Name kommt von Stand, der alten Bezeichnung für die Schweizer Kantone. Mit dem Ständestaat hat er nichts zu tun.

Da es im Ständerat mehr altgediente Politiker gibt als in der anderen Parlamentskammer, dem Nationalrat, wird er in der Umgangssprache auch mit dem ursprünglich berndeutschen Wort StöckliAltenteil») benannt.

Die Wortprotokolle des Ständerates werden im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung und auf einer Website noch am selben Tag veröffentlicht (siehe Weblinks).

Inhaltsverzeichnis

Mitgliederzahl

Der Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern, je zwei für jeden Kanton und je eines für jeden der früher Halbkanton genannten Kantone (Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Nidwalden, Obwalden, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden). Der Kanton Zürich hat mit 1,2 Millionen Einwohnern also im Ständerat das gleiche Gewicht wie Uri mit 35'000 Einwohnern. Die Mitglieder des Ständerats werden als Ständerätinnen und Ständeräte bezeichnet.

Arbeitssprachen

In den Debatten sind Hochdeutsch und Französisch gebräuchlich, Italienisch wird kaum benutzt. Es gibt keine Simultanübersetzung, das heisst, dass alle Abgeordneten in ihrer Muttersprache sprechen und dass jedes Ständeratsmitglied Deutsch und Französisch zumindest passiv beherrschen muss.

Wahlverfahren

Die schweizerische Bundesverfassung legt im Artikel 150 fest, dass die Wahl und Amtsdauer der Ständeräte in die Zuständigkeit der Kantone fällt.[1] Somit existiert de jure im Gegensatz zum Nationalrat keine Gesamterneuerungswahl, demzufolge auch keine konstituierende Sitzung und kein Alterspräsident. Jeder Kanton ist also frei darin, den Zeitpunkt der Wahl und das Wahlverfahren für seine Ständeratsmitglieder selbst festzulegen.

So war im Kanton Bern bis 1979 das Kantonsparlament, der Grosse Rat, für die Wahl zuständig.

Mit der Zeit hat sich allerdings eine Vereinheitlichung des Wahlverfahrens ergeben. Alle Kantone haben als Wahlmodus die unmittelbare Wahl durch das Kantonsvolk bestimmt und die Amtsdauer auf vier Jahre festgelegt. Mit Ausnahme der Kantone Jura und Neuenburg[2], die ihre Ständeräte nach Proporz wählen, werden die Ständeräte heute in allen Kantonen mit Majorzwahl durch das Volk gewählt. Der Ständerat des Kantons Appenzell Innerrhoden wird an der Landsgemeinde gewählt; im Kanton Neuenburg können sich auch Ausländer an den Ständeratswahlen beteiligen. Neuerdings können im Kanton Glarus seit einem Landsgemeindebeschluss auch 16- und 17-Jährige das aktive Wahlrecht auf Gemeinde- wie Kantonsebene (und somit bei Ständeratswahlen) wahrnehmen.

In allen Kantonen mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden findet die Wahl der Ständeräte am selben Tag statt wie die Nationalratswahl. In Appenzell Innerrhoden findet die Wahl an der traditionellen Landsgemeinde im April vor den Nationalratswahlen statt.

Auch in den Kantonen Graubünden und Zug fand die Wahl der Ständeräte zunächst schon ein Jahr vor der Nationalratswahl statt. Per Verfassungsänderung im Jahre 2007 haben nun auch die Bündner und Zuger die Praxis der Mehrheit aller Kantone übernommen und wählen ihre Ständeräte parallel zur Nationalratswahl. Während jedoch Graubünden die Änderung schon auf die Wahl 2007 vorgenommen hat, tritt sie in Zug erst auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2011 in Kraft.

Eine vorzeitige Auflösung des Ständerates ist nur im Falle einer vom Volk beschlossenen Totalrevision der Bundesverfassung möglich. Die vorzeitige Abwahl eines seiner Mitglieder ist nicht vorgesehen. Nur beim vorzeitigen Rücktritt eines Ständerates oder bei einem Todesfall findet für den Rest der Amtsperiode eine Ersatzwahl statt.

Für die aktuellen Ständeratswahlen siehe Schweizer Parlamentswahlen 2007 und Schweizer Parlamentswahlen 2011 (jeweils Kontext) sowie Resultate der Ständeratswahlen (2007–2011) respektive Resultate der Ständeratswahlen (2011–2015) (genaue Resultate).

Parteien

Aufgrund des Wahlverfahrens unterscheidet sich die Zusammensetzung des Ständerates durch die Parteien von jener im Nationalrat – die grosse Mehrheit an Räten stellen der Freisinn sowie die Christdemokraten.

Die 46 Sitze sind wie folgt verteilt:

Partei 2007 2003 1999 1995 1991 1987
CVP 15 15 15 16 16 19
FDP 12 14 18 17 18 14
SP 9 9 6 5 3 5
SVP 6 8 7 5 4 4
Grüne 2 0 0 0 0 0
BDP 1* 0 0 0 0 0
GLP 1 0 0 0 0 0
Übrige 0 0 0 3 5 4

* Gewählt als Parteimitglied der SVP

Kompetenzen

Zimmer des Ständeratspräsidenten

Die Sitzungen des Ständerates leitet der auf ein Jahr gewählte Ständeratspräsident. Die Ständeräte stimmen ohne Instruktionen ihrer Kantone oder Kantonsregierungen – dies beispielsweise im Gegensatz zum deutschen Bundesrat – und sind in der Ausübung ihres Mandates somit völlig frei. Entsprechend ist die althergebrachte Formulierung «Vertretung der Kantone» irreführend.

Die beiden Kammern Ständerat und Nationalrat sind politisch völlig gleichwertig – ein Beschluss ist nur gültig, wenn er von beiden Kammern in derselben Fassung verabschiedet wurde. Alle Geschäfte werden nacheinander von beiden Räten behandelt. Die Ratsvorsitzenden legen gemeinsam fest, welcher Rat ein Geschäft zuerst behandelt («Erstrat»).

Können sich National- und Ständerat nach der ersten Behandlung nicht auf einen gemeinsamen Text einigen, so findet ein Differenzbereinigungsverfahren statt, wobei das Geschäft zwischen beiden Räten hin und her pendelt. Nach drei erfolglosen Durchgängen wird die Einigungskonferenz einberufen. Wird der Vorschlag der Einigungskonferenz von einer der Parlamentskammern abgelehnt, ist das Geschäft gescheitert. Weitere Erläuterungen zum Prozedere: siehe Gesetzgebungsverfahren (Schweiz).

Ständerat und Nationalrat zusammen bilden die Vereinigte Bundesversammlung, die für Wahlen und bei einigen anderen besonderen Anlässen zusammentritt.

Entschädigung

Das steuerpflichtige Einkommen eines Ständerats aus seiner Funktion als Ständerat beträgt im Durchschnitt 74'000 Fr. (davon Jahreseinkommen 21'000 Fr., 106 Taggelder inkl. Sessionen zu 400 Fr. = 42'400 Fr.). Die Spesenentschädigungen betragen zusätzliche 58'600 Fr. (davon Jahresentschädigung 30'000, 99 Mahlzeitenentschädigungen zu 100 Fr., 56 Übernachtungsentschädigungen zu 170 Fr.). Einkommen und Spesen total: 132'800 Fr. Je nach Anzahl der Sitzungstage und nach Wohnort können Spesen und Taggelder variieren. Quelle: Parlamentsdienste, 2007.

Mitglieder

Geschichte

Die Rolle des Ständerates als Kantonsvertretung kristallisierte sich bereits mit der ersten Bundesverfassung von 1848 heraus. Der konservativen Konfliktpartei im Sonderbundskrieg lag viel daran, die staatliche Unabhängigkeit der Kantone zu wahren. Als Kompromiss billigten die siegreichen Liberalen der Gegenpartei als Ersatz für die Tagsatzung den Ständerat zu, der mit seiner Stimmenparität aller Kantone den vorab kleinen Sonderbundskantonen ein überproportionales Stimmengewicht im neu geschaffenen Bundesstaat verlieh. Das System war allerdings nicht selber erfunden, sondern imitierte unübersehbar das Zweikammersystem der US-amerikanischen Verfassung. Im Gegensatz zu der seit dem Mittelalter tradierten Tagsatzung stimmen die Mitglieder des Ständerates von jeher nicht nach Weisungen (Instruktionen) der Kantone, sondern nach eigenem politischem Gefühl und eigener politisch-ökonomischer Interessenlage, respektive Parteizugehörigkeit.

Einzelnachweise

  1. Artikel 150 der Schweizerischen Bundesverfassung http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a150.html
  2. Einführung Proporz in Neuenburg am 26. September 2010 vom Volk beschlossen

Weblinks

 Commons: Ständerat – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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