- Urwahl
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Die Urwahl war zwischen 1848 und 1918 der erste Wahlgang bei der indirekten Wahl zum Preußischen Abgeordnetenhaus, in dessen Rahmen die Wahlberechtigten entsprechend den Regeln des Dreiklassenwahlrechts die Wahlmänner wählten, welche wiederum die Abgeordneten bestimmten.
In neuerer Zeit wird die Wahl zur Besetzung eines Spitzenamtes innerhalb einer Partei direkt durch die Mitglieder als Urwahl bezeichnet. Im Regelfall werden Parteivorsitzende und Spitzenkandidaten von einem Parteitag gewählt. Hiervon abweichend gibt es in einigen Parteien, so zum Beispiel in der SPD, die Möglichkeit, den Vorsitzenden und/oder Spitzenkandidaten per Urwahl, also direkt durch alle Parteimitglieder, zu bestimmen.
Entweder ist das Votum eine Empfehlung an einen gesondert abzuhaltenden Parteitag, wie bei der Wahl Rudolf Scharpings zum SPD-Vorsitzenden, oder es entfaltet unmittelbare Wirksamkeit wie bei der Wahl Ingrid Stahmers, Walter Mompers oder Harald Ringstorffs zu den Spitzenkandidaten ihrer Landesverbände bei den anstehenden Landtagswahlen.
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