Preußisches Abgeordnetenhaus

Preußisches Abgeordnetenhaus

Das Preußische Abgeordnetenhaus war bis 1918 die nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählte zweite Kammer des Preußischen Landtags neben dem Preußischen Herrenhaus. Es wurde durch die von Friedrich Wilhelm IV. oktroyierte preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 eingerichtet. Der Name Abgeordnetenhaus wurde 1855 eingeführt.

Palais Hardenberg in Berlin: Sitz des preußischen Abgeordnetenhauses bis 1899
Das Preußische Abgeordnetenhaus heute: Als „Preußischer Landtag“ dient es dem Abgeordnetenhaus von Berlin als Domizil

Inhaltsverzeichnis

Wahlrecht

Die Wahl der Abgeordneten des Königreichs Preußen erfolgte ab der zweiten Legislaturperiode nach dem Dreiklassenwahlrecht. Das Wahlverfahren war indirekt. Die Wahlberechtigten wählten in der Urwahl – getrennt in drei Klassen - Wahlmänner und diese dann die Abgeordneten ihres Wahlbezirks. Mehrere Versuche, das die Konservativen stark begünstigende Wahlrecht zu reformieren, wurden vom Herrenhaus abgelehnt. Das Wahlrecht - bei seiner Einführung noch eines der fortschrittlichsten Europas - blieb deshalb bis 1918 relativ unverändert bestehen. Das Abgeordnetenhaus selbst beschloss 1918 noch dessen Abschaffung, die Entscheidung wurde aber durch die Republikgründung hinfällig[1].

Wahlberechtigt war jeder (männliche) Preuße ab 24 Jahre, der in einer preußischen Gemeinde seit mindestens sechs Monaten seinen Wohnsitz hatte und nicht durch rechtskräftiges Urteil die bürgerlichen Rechte verloren hatte oder öffentliche Armenunterstützung erhielt. Wählbar zum Abgeordneten war, wer das 30. Lebensjahr vollendet hatte, seit mindestens drei Jahren Preuße war und die bürgerlichen Rechte nicht durch rechtskräftiges Urteil verloren hatte.

Wahlperioden

Die Wahlperiode dauert zunächst drei Jahre und wurde, wie die des Reichstags, 1888 auf fünf Jahre verlängert. Das Abgeordnetenhaus wurde jedoch mehrfach vorzeitig vom König aufgelöst. Von 1849 bis 1918 gab es 22 Wahlperioden (WP):

WP Datum
Urwahlen
Wahl der
Abgeordneten
Beginn der
Wahlperiode
Ende der
Wahlperiode
WP Datum
Urwahlen
Wahl der
Abgeordneten
Beginn der
Wahlperiode
Ende der
Wahlperiode
I 05.02.1849 26.02.1849 27.04.1849 XII 28.10.1873 04.11.1873 12.11.1873 30.06.1876
II 27.07.1849 07.08.1849 19.05.1852 XIII 20.10.1876 27.10.1876 12.01.1877 21.02.1879
III 03.11.1852 29.11.1852 03.05.1855 XIV 30.09.1879 07.10.1879 28.10.1879 11.05.1882
IV 08.10.1855 29.11.1855 26.10.1858 XV 19.10.1882 26.10.1882 14.11.1882 09.05.1885
V 23.11.1858 12.01.1859 05.06.1861 XVI 29.10.1885 05.11.1885 14.01.1886 28.06.1888
VI 06.12.1861 14.01.1862 11.03.1862 XVII 30.10.1888 09.11.1888 14.01.1889 05.07.1893
VII 06.05.1862 19.05.1862 27.05.1863 XVIII 31.10.1893 07.11.1893 16.01.1894 18.05.1898
VIII 28.10.1863 09.11.1863 23.02.1866 XIX 27.10.1898 03.11.1898 16.01.1899 01.07.1903
IX 03.07.1866 05.08.1866 24.07.1867 XX 12.11.1903 20.11.1903 16.01.1904 09.04.1908
X 30.10.1867 07.11.1867 15.11.1867 12.02.1870 XXI 03.06.1908 16.06.1908 26.06.1908 07.05.1913
XI 09.11.1870 16.11.1870 14.12.1870 20.05.1873 XXII 16.05.1913 03.06.1913 12.06.1913 15.11.1918

Zusammensetzung

Die Mitgliederzahl betrug zunächst 350, seit der Eingliederung von Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen (1849) 352. Als Folge der Annexionen nach dem Krieg mit Österreich von 1866 stieg die Mitgliederzahl ab der Wahl von 1867 auf 432. 1876 kam ein zusätzlicher Sitz für das Herzogtum Lauenburg hinzu. 1906 wurde die Mitgliederzahl um zehn Sitze erhöht und betrug von der Wahl 1908 an 443.

Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses erhielten eine Abgeordnetenentschädigung, die Mitglieder des Reichstags hingegen bis 1906 nicht. Daher saßen viele Mitglieder des Reichstags auch im Abgeordnetenhaus. 1903 waren 110 Reichstagsabgeordnete zugleich Mitglied im Abgeordnetenhaus und damit fast die Hälfte der 236 preußischen Reichstagsabgeordneten. Nach 1906 sank die Zahl der Doppelmitgliedschaften deutlich, 1913 waren es noch 45.[2]

Ab 1862 gab es im Abgeordnetenhaus eine deutliche liberale Mehrheit. Im preußischen Verfassungskonflikt unterlagen die Liberalen dem mit der Lückentheorie argumentierenden Otto von Bismarck. Nach dem Krieg 1866 spalteten sich von den Liberalen die Nationalliberalen ab, die Liberalen erreichten nie mehr annähernd frühere Stärke.

Die Fraktionsstärken (einschließlich Hospitanten) seit 1867, jeweils zum Beginn der Wahlperiode:

1867 1870 1873 1876 1879 1882 1885 1888 1893 1898 1903 1908 1913
Konservative 123 114 9 12 106 116 134 129 142 145 143 151 149
Neukonservative (34)1 25 25
Freikonservative 54 50 35 34 57 58 62 64 63 58 61 59 53
Zentrum 52 88 88 97 98 100 99 95 100 96 104 103
Nationalliberale 97 111 174 175 103 69 70 88 90 73 78 66 73
Liberale Vereinigung (17)2 20 433 293
Fortschrittspartei 45 48 69 67 36 37
Freisinnige Volkspartei 14 24 24 28 414
Freisinnige Vereinigung 6 12 9 8
SPD 7 10
Polenpartei 16 19 17 15 19 18 15 15 17 13 13 15 12
Dänen 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
Rechtes Zentrum 24
Linkes Zentrum 32
Liberales Zentrum 3 2
Fraktionslos 39 33 11 15 13 15 7 7 4 6 7 3
Total 432 432 432 433 433 433 433 433 433 433 433 443 443

Quelle: zusammengestellt aus „Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus: 1867–1918“

Anmerkungen: 1 Abspaltung der Konservativen; 2 Abspaltung der Nationalliberalen; 3 Deutsche Freisinnige Partei; 4 Fortschrittliche Volkspartei

Präsidium

Präsident

Amtszeit Name
1849, 1862-1866 Wilhelm Grabow
1866-1873 Max von Forckenbeck
1873-1879 Rudolf von Bennigsen
1879-1897 Georg von Köller
1898-1911 Jordan von Kröcher
1912 Hermann von Erffa
1913-1918 Hans Graf von Schwerin-Löwitz

Auflösung 1918

Gestützt auf eine überverfassungsmäßige revolutionäre Verordnungsgewalt löste das preußische Revolutionskabinett aus SPD und USPD das Abgeordnetenhaus durch Satz 1 der Verordnung vom 15. November 1918 (Pr. GS. 1918, S. 191) auf. Ein Protest des Vizepräsidenten Felix Porsch vom 24. November 1918 war das letzte Lebenszeichen des Abgeordnetenhauses.

Gebäude

Nach der Novemberrevolution wurde das Gebäude des preußischen Abgeordnetenhauses, in dem es seit 1899 getagt hatte, zum Sitz des Preußischen Landtages, dem Landesparlament des Freistaates Preußen. Heute befindet sich dort das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Literatur

  • Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus: 1867–1918. Bearb. v. Bernhard Mann unter Mitarbeit v. Martin Doerry, Cornelia Rauh u. Thomas Kühne, Droste, Düsseldorf 1988, ISBN 3-7700-5146-7
  • Thomas Kühne, Handbuch der Wahlen zum Preussischen Abgeordnetenhaus 1867 - 1918. Wahlergebnisse, Wahlbündnisse und Wahlkandidaten (Handbücher der * Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 6), Düsseldorf 1994.
  • Thomas Kühne, Dreiklassenwahlrecht und Wahlkultur in Preussen 1867–1914, Landtagswahlen zwischen korporativer Tradition und politischem Massenmarkt, Düsseldorf 1994
  • Preußens Volksvertretung in der Zweiten Kammer und im Hause der Abgeordneten vom Februar 1849 bis Mai 1877. Alphabetisches Namensregister der Mitglieder, sowie Verzeichniß der Wahlkreise nach Provinzen und Regierungsbezirken. Zusammengestellt vorzugsweise auf Grund amtlicher Materialien von Franz Lauter. Berlin: Moeser [1877] (Mann, Biographisches Handbuch bezieht sich auf Lauter, ohne dessen Vollständigkeit anzustreben)

Weblinks

Quellen

  1. Parlamentsviertel: Das Abgeordnetenhaus von Berlin
  2. Kühne, Thomas: Dreiklassenwahlrecht und Wahlkultur in Preussen 1867–1914, Landtagswahlen zwischen korporativer Tradition und politischem Massenmarkt, S. 353–355

Siehe auch


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