Abgeordneter

Abgeordneter

Abgeordnete (auch Parlamentarier; Repräsentant; Deputierter; Volksvertreter) sind von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z. B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählte Personen.

Abgeordnete genießen in den meisten Staaten juristische Immunität, d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) auch als Abgeordnete oder besser Bundestagsabgeordnete bezeichnet. Sie werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat). Diesem Prinzip steht die in der Praxis zu beobachtende Fraktionsdisziplin gegenüber.

Die gewählten Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes in Deutschland werden als Mitglied des Landtages bzw. in Berlin auch als Abgeordnete bezeichnet, weil das Berliner Landesparlament das Abgeordnetenhaus ist. Die Kurzbezeichnungen für die entsprechenden Abgeordneten der Landesparlamente sind MdL (Mitglied des Landtags), MdA (Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin), MdBB (Mitglied der Bremischen Bürgerschaft) und MdHB (Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft).

Ein Abgeordneter muss volljährig sein und seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weitere Voraussetzungen zum passiven Wahlrecht ergeben sich aus den jeweiligen Gesetzen.

Österreich

Allgemeines

In Österreich wird ein Abgeordneter auch Mandatar (lat. „Beauftragter“) bezeichnet. Er wird gewählt und in eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaften entsandt. Es gibt Abgeordnete zum Nationalrat und zu den Landtagen. Da die Ländervertreter im Bundesrat nicht direkt gewählt werden, bezeichnet man sie als Mitglieder des Bundesrates und nicht als Abgeordnete.

Die Rechte und Pflichten sind in Bundesgesetzen und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Beispiele sind die Immunität, die einem Abgeordneten einen Schutz gegen gerichtliche Verfolgung bietet, oder das Bezügegesetz, das die Bezüge und Aufwandsentschädigungen regelt.

Wilder Abgeordneter

Als wilder Abgeordneter wird jener bezeichnet, der zwar zur Zeit seiner Wahl auf der Kandidatenliste einer Partei stand, aber später aus der Partei austrat. Da er aber vom Volk gewählt wurde, behält er sein Mandat. Er unterliegt keiner Fraktionsdisziplin und kann, wie üblich gem. Art. 38 I S. 2, nach seinem Gewissen entscheiden. Sind die Mehrheitsverhältnisse knapp, so kann er damit zum „Zünglein an der Waage“ werden.

Italien

In Italien werden die Mitglieder der ersten Kammer des Parlaments als Abgeordnete deputati bezeichnet. Sie werden mit onorevole („Ehrwürdiger“) angesprochen. In Südtirol wird der Begriff, wie in Österreich, weiter aufgefasst.

Europäische Union

Die gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden als Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) oder inoffiziell als Europaabgeordnete bezeichnet. Sie werden seit 1979 alle fünf Jahre in Europawahlen direkt gewählt; zuvor wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt.

Derzeit umfasst das Europäische Parlament 736 Abgeordnete.

Vereinigte Staaten

In den USA werden Mitglieder des Repräsentantenhauses allgemein als Abgeordnete, seltener auch als Repräsentanten, bezeichnet.

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Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abgeordneter — Abgeordneter …   Deutsch Wörterbuch

  • Abgeordneter — Abgeordneter, 1) eine mit einem Auftrag abgeschickte Person, weniger als Abgesandter; bes. 2) (Deputirter), ein von einer Corporation zu einer ständischen Versammlung Bevollmächtigter …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Abgeordneter — Abgeordneter, jede durch eine größere Anzahl von Genossen mit deren Vertretung in der vorgeschriebenen Form betraute Persönlichkeit, insbes. im Sinne des konstitutionellen oder Repräsentativsystems Mitglied einer parlamentarischen Körperschaft (s …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Abgeordneter — eputierter, ↑Mandatar, ↑Parlamentarier, ↑Repräsentant …   Das große Fremdwörterbuch

  • Abgeordneter — Sm std. (17. Jh.) Hybridbildung. Substantiviertes Partizip des Präteritums von abordnen. So bezeichnet werden zunächst Bevollmächtigte, die meist in Staatsangelegenheiten zu Verhandlungen entsandt werden; danach Mitglied einer Volksvertretung .… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Abgeordneter — Delegierter; Parlamentarier; Deputierter; Repräsentant; Volksvertreter * * * Ab|ge|ord|ne|ter [ apgə|ɔrdnətɐ], der Abgeordnete/ein Abgeordneter; des/eines Abgeordneten, die Abgeordneten/zwei Abgeordnete: gewählter Volksvertreter; Mitglied eines… …   Universal-Lexikon

  • Abgeordneter — ordnen: Das Verb (mhd. ordenen, ahd. ordinōn »in Ordnung bringen, gehörig einrichten; anordnen usw.«) ist aus lat. ordinare »in Reihen zusammenstellen, ordnen; anordnen« entlehnt. Dies ist von lat. ordo (ordinis) »Reihe; Ordnung; Rang, Stand«… …   Das Herkunftswörterbuch

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  • Abgeordneter — Mitglied des ⇡ Bundestags (MdB) oder eines Landtags (MdL). Die A. des Bundestags werden nach Art. 38 GG in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen… …   Lexikon der Economics

  • Fraktionsloser Abgeordneter — Ein fraktionsloser Abgeordneter ist ein Mitglied des Parlamentes, das keiner Fraktion angehört. Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bilden im Parlament üblicherweise eine Fraktion. Ein Abgeordneter besitzt den Status eines fraktionslosen… …   Deutsch Wikipedia

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