- Usurpation (Begriffsklärung)
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Usurpation (von lat. usurpatio bzw. von lat. usurpare, eigentlich durch Gebrauch an sich reißen, widerrechtlich die Macht an sich reißen) hat heute mehrere Bedeutungen:
- Der Begriff usurpatio bezeichnete im älteren römischen Recht die Unterbrechung einer Verjährung durch Aufhebung des Besitzstandes.
- In der Computersicherheit wird unter dem Begriff Usurpation die unautorisierte Kontrolle über Teile eines Computersystems bezeichnet.
- Als Usurpation wird auch die Anmaßung bzw. Beanspruchung eines Besitzes, einer Befugnis, besonders aber der öffentlichen Gewalt (bzw. der Macht im Staat) bezeichnet.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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