Usus in renatis

Usus in renatis

Der lateinische Begriff Usus in renatis (Gebrauch [des Gesetzes] bei den Wiedergeborenen) bezeichnet in der evangelischen Theologie den „dritten Gebrauch des Gesetzes“ (latein tertius usus legis) nach den beiden Gebräuchen usus politicus und usus elenchticus.

Eine aufeinanderfolgende Zweckbestimmungen der drei Gebräuche wurde erstmals von Philipp Melanchthon formuliert.[1] Der usus politicus diene der Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung, der usus elenchticus der Erkenntnis der Sünde und die daraus folgende Angewiesenheit auf die Gottesgnade. Der usus in renatis bezeichnet die Anwendung des Gesetzes von denjenigen, die bereits erlöst wurden und die damit als Vorbilder ihrer Gemeinden wirken.

Während Johannes Calvin diese Abfolge nachvollzog, klammerte Martin Luther den dritten Gebrauch in seinen Schriften aus.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Philipp Melanchthon: Institutiones Graecae grammaticae II, 7, 6 ff. 1518.
  2. Mathias Eichhorn: Erwählung - Bildung - Demokratie. Das Gemeinwohlverständnis in der reformierten Tradition. S. 131–153 in: Herfried Münkler, Harald Bluhm (Hrsg.): Gemeinwohl und Gemeinsinn. Akademie Verlag, 2002. ISBN 3050036796. S. 135 f.

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