- VZG
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Die Abkürzung VZG steht für:
- schweizerische Verordnung des Bundesgerichts vom 23. April 1920 über die Zwangsverwertung von Grundstücken
- Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes in Göttingen, siehe Gemeinsamer Bibliotheksverbund
- Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869, siehe Zollwesen
- Verlustzuweisungsgesellschaft
- Volkszählungsgesetz, siehe Volkszählung
VzG steht für:- Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten der Österreichischen Bundesbahn oder der DB Netz AG bzw. Deutschen Bahn AG, siehe Streckennummer
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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