- Verbandsgemeinde
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Verbandsgemeinden sind aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen. Sie dienen der Konzentrierung und Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden, ohne dabei deren politische Selbstständigkeit aufzugeben.
Verbandsgemeinden gibt es seit 1968 in Rheinland-Pfalz, siehe Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) und seit dem 1. Juli 2009 auch in Sachsen-Anhalt, siehe Verbandsgemeinde (Sachsen-Anhalt).
Die Verbandsgemeinde ist eine besondere Form eines Gemeindeverbandes.
Siehe auch
Wiktionary: Verbandsgemeinde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Samtgemeinden in Niedersachsen
- Gemeinde (Deutschland) Abschnitt: Gemeindetypen nach Stellung im Verwaltungsgefüge
Kategorien:- Politische Geographie
- Kommunalrecht (Deutschland)
- Gemeindeverband in Deutschland
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