- Vereinigung der Vertragsfußballspieler
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VDV
Vereinigung der Vertragsfußballspieler e. V.
die SpielergewerkschaftVereinsdaten Verbände: 1 Bundesverband Mitglieder: ca. 1200 Bundesvorstand Präsident: Florian Gothe Vizepräsident: Carsten Ramelow Vizepräsident: Christoph Metzelder Schatzmeister: Dr. Frank Rybak Internet Website: www.spielergewerkschaft.de Die Vereinigung der Vertragsfußballspieler e. V. (VDV) ist eine Spielergewerkschaft für Profi-Fußballspieler mit rund 1200 Mitgliedern. Sie organisiert Fußballspieler der deutschen Profiligen.
Die VDV wurde 1987 von den Profifußballern Benno Möhlmann, Ewald Lienen und Frank Pagelsdorf gegründet. Aktueller Präsident des Bundesvorstandes ist Florian Gothe, die Vizepräsidenten sind Carsten Ramelow und Christoph Metzelder. Der Schatzmeister ist Frank Rybak.
Das Präsidium wird beraten durch den Spielerrat, dem drei Spieler der Bundesliga (Gerald Asamoah, Sebastian Kehl und Simon Rolfes), zwei Spieler der 2. Bundesliga (Christoph Dabrowski und Michael Melka), ein Spieler der 3. Liga (Tim Jerat) und drei Spieler der drei Regionalligen (Alexander Klitzpera,Christian Beer und Mario Neunaber) angehören.[1]
Aufgabe und Zweck der VDV sind die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder sowie des Fußballsports im Allgemeinen. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Verbänden, Vereinen, Spielervermittlern und Journalisten. Im deutschen Arbeitsrecht ist der VDV eine typische Funktionselite.
Auf der internationalen Ebene nimmt die FIFPro als internationaler Verband der Spielergewerkschaften die Interessenvertretung gegenüber der UEFA und der FIFA wahr.
Für vereinslose Spieler und Rekonvaleszenten führt die VDV regelmäßig ein kostenloses sportliches Training unter fachkundiger Leitung durch.
Die VDV hat verbesserte Wechselmöglichkeiten für vereinslose Profis durchgesetzt. Gemeinsam mit Jean-Marc Bosman und den europäischen Spielergewerkschaften wurde die Ablösefreiheit nach Vertragsende erwirkt. Die Zahlungsverpflichtung der Vereine für das Urlaubsentgelt wurde in den DFB-Musterarbeitsvertrag aufgenommen. Bei der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall werden nun auch die erzielten Prämien berücksichtigt.
Weblinks
Quellen
Kategorien:- Gewerkschaft (Deutschland)
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