- Verkehrspolizist
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Verkehrsposten (VP) ist der Dienst, den ein behördlich Beauftragter verrichtet, um den Straßenverkehr (Fahrzeuge und Fußgänger) zu lenken. Der VP dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Dies kann bei Defekten der Lichtzeichenanlagen (Fehlfunktion oder Ausfall), bei fehlenden Verkehrszeichen (zum Beispiel durch Unfall beschädigt) oder bei Behinderungen des Verkehrsflusses durch Stau oder Unfälle der Fall sein.
Häufig sind mehrere VP im Team tätig, wenn die Kreuzung entsprechend groß, verwinkelt oder vielbefahren ist. Die Verkehrslenkung im Straßenverkehr wird in erster Linie von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt. Auch Feldjäger der Bundeswehr, in Bayern auch Angehörige der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks, können in Einsatzfällen eine Verkehrsregelung durchführen. Diese können jedoch nur Straßen sperren oder Umleitungen setzen.
Die Zeichen und Weisungen, die an die Verkehrsteilnehmer gegeben werden, sind zu befolgen. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
Zeichen
Zeichen werden mit definierten Handbewegungen gegeben:
- Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung: »Halt vor der Kreuzung«. Der Querverkehr ist freigegeben. Hat der Beamte dieses Zeichen gegeben, so gilt es fort, solange er in der gleichen Richtung winkt oder nur seine Grundstellung beibehält. Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des § 9 StVO abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
- Hochheben eines Armes: »Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten«, für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung: »Kreuzung räumen«.
Diese Zeichen können durch Einzelweisungen ergänzt oder geändert werden. Die Wechsel für die Richtungsfreigaben werden meist durch Schallsignale unterstützt (Trillerpfeife).
An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Fußgängerüberwegen, haben die Zeichen entsprechende Bedeutung.
Bis in die 1970er Jahre wurde dies von einem Podest aus erledigt. Jedoch sind auch heute noch teilweise Podeste mir rot/weißer, reflektierender Lackierung etwa in Berlin anzutreffen. Historisch wurden weiße Handschuhe und ein weißer Tuchrock getragen, um die Sichtbarkeit zu verbessern.
Rechtsgrundlagen sind § 36 Abs. 1 der StVO sowie landesspezifische Zusatzbestimmungen zur StVO (Verwaltungsvorschriften).
Bauarbeiter warnen den Verkehr durch das Schwenken rot-weißer Fahnen und dürfen bei vorliegender Genehmigung Verkehrsteilnehmer auf andere Straßenteile verweisen oder zum Anhalten ersuchen.
Merksätze
Um sich die obigen Zeichen besser merken zu können gibt es auch mehrere Merksätze:
- Siehst Du Brust oder Rücken, musst Du auf die Bremse drücken.
- Siehst Du die Hosennaht, hast Du freie Fahrt.
Weblinks
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