- Verkehrsschau
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Die Verkehrsschau ist in Deutschland ein verwaltungsbehördlicher Vorgang bei dem die Straßenausstattung einer Straße regelmäßig geprüft wird. Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung legt in § 45, Randnummer 57 fest, dass mindestens alle zwei Jahre eine Prüfung stattfinden muss. Ziel der Prüfung ist es die Notwendigkeit und Begreifbarkeit zu untersuchen und gegebenenfalls herzustellen. Diese Prüfung geschieht im Sinne der Optimierung der Verkehrssicherheit. Besonderes Augenmerk ist bei der Verkehrsschau auf Unfallschwerpunkte und Bahnübergänge zu legen. Die Verkehrsschau ist nicht nur auf die kommunale Ebene begrenzt, sondern kann auch landesweit (Landesverkehrsschau) durchgeführt werden. Beteiligt werden neben der verantwortlichen Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde und die Polizei; öffentliche Verkehrsunternehmer und sachkundige Privatpersonen können ebenfalls hinzugezogen werden.
Normen und Standards
- Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen (MDV)
Weblinks
- Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrsordnung
- Weiterführende Informationen zur Verkehrsschau
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Straßenbetrieb
- Straßenverkehrsordnungsrecht (Deutschland)
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