- Verletzungsdelikt
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Ein Verletzungsdelikt ist eine Straftat, zu deren Tatbestand das Hervorrufen eines Schadens gehört. Durch die Tathandlung wird ein Rechtsgut verletzt. Beispiele hierfür sind die Körperverletzung und die Sachbeschädigung. Verletzungsdelikte zählen zu den Erfolgsdelikten und sind das Gegenstück zu den Gefährdungsdelikten.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Allgemeine Strafrechtslehre (Deutschland)
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