- Vermittlungsprämie
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Unter Vermittlungsprämie versteht man eine Prämie, die für die Vermittlung eines Arbeitnehmers gezahlt wird.
Gängige Fälle, in denen eine Vermittlungsprämie gezahlt wird, sind:- In Bereichen mit Fachkräftemangel bezahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern oftmals eine Prämie für die Vermittlung einer Fachkraft. Üblicherweise wird hierbei die erste Hälfte bei Einstellung der Fachkraft bezahlt, und die zweite Hälfte bei Bestehen der Probezeit der vermittelten Fachkraft.
- Im Bereich der Zeitarbeit verlangt das Zeitarbeitsunternehmen eine Vermittlungsprämie vom Kundenunternehmen, wenn der verliehene Zeitarbeitnehmer ins Kundenunternehmen wechselt.
- Die Bundesagentur für Arbeit zahlt unter bestimmten Bedingungen eine Vermittlungsprämie für die Vermittlung von Arbeitslosen in ein Anstellungsverhältnis. Siehe: Vermittlungsgutschein.
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