- Vermögensbilanz
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Eine Vermögensbilanz wird definiert als eine bilanzielle Auflistung eines Haushalts, eines Unternehmens oder einer Volkswirtschaft mit Hilfe derer dessen Vermögen dargestellt werden soll. Sie setzt sich zusammen aus einer Gegenüberstellung eigener Vermögenswerten (Aktiva) sowie ausstehender Verbindlichkeiten (Passiva) zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Vermögensbilanzen werden am Anfang und am Ende des Rechnungszeitraumes erstellt, wobei die Eröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz der vorherigen Periode übereinstimmen muss. Meistens sind Vermögensbilanzen nur gelegentliche Bilanzen, die aus einer laufenden Bilanz abgeleitet werden. Grundsätzlich wird bilanziert, was am Stichtag vorhanden ist, ohne Beachtung wirtschaftlicher Beziehungen zwischen zwei Abrechnungsperioden. Damit steht die Vermögensbilanz im Gegensatz zur Erfolgsbilanz, die eine zwingende Rechnungsabgrenzung vorsieht.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Im ESVG 1995 zeigen finanzielle Vermögensbilanzen Forderungen, Verbindlichkeiten und als Saldo das Nettogeldvermögen. Die finanziellen Vermögensbilanzen werden von der Deutschen Bundesbank aufgestellt und sind im Rahmen der verbindlichen Vorschriften des Lieferprogramms an Eurostat – das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften – zu liefern.
Weblinks
- Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
- Zum Vermögen in der VGR Definition und Erläuterungen des Statistischen Bundesamts in: Revision der Anlagevermögensrechunung 1991 bis 2001
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