- Vermögensverwaltung
-
Die Vermögensverwaltung (auch Asset Management) gehört zu den zentralen Finanzdienstleistungen und beschreibt das Treffen von (Finanz-)Anlageentscheidungen durch eine dritte Person, die als Vermögensverwalter fungiert. Allerdings ist der Begriff mit Vorsicht zu genießen, da er keinen gesetzlichen Schutz genießt und daher auch von unregulierten Finanzdienstleistern verwandt wird. Die bankaufsichtsrechtlich korrekte Bezeichnung der Dienstleistung lautet "Finanzportfolioverwaltung".
Inhaltsverzeichnis
Hintergründe
Im Gegensatz zur Vermögens- oder Anlageberatung werden bei der Vermögensverwaltung nicht nur Anlageratschläge erteilt, sondern Anlageentscheidungen auch eigenständig durch den Vermögensverwalter getroffen. Im Mittelpunkt dieses Geschäftsfeldes steht die Verwaltung bedeutender privater und institutioneller in- und ausländischer Vermögen („Assets“) verschiedener Anlagen-Klassen (Aktien, Renten, Immobilien und Liquidität). Ziel der Vermögensverwaltung ist es dabei, das Vermögensportfolio des Kunden unter Berücksichtigung seiner spezifischen Risikosituation und -freudigkeit sowie seiner Lebensplanung zu optimieren.
Vermögensverwaltung für Private
Privatpersonen können auf Vermögensverwalter von Geschäftsbanken und dem freien Markt zugreifen. Die Vermögensverwalter optimieren und pflegen die Anlagen im Sinne des Kunden. Im Gegensatz zu Fonds wird ein Portfolio gemäß den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt. Hierbei werden auch Aspekte wie die individuellen Wertvorstellungen berücksichtigt (z. B. Wertpapiere von Rüstungsbetrieben ausgeschlossen).
Wohlhabende Privatpersonen engagieren einen Vermögensverwalter, wenn die Betreuung des Vermögens zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder der Eigentümer sich die nötigen Kompetenzen nicht aneignen will. Zu beachten sind etwaige Mindestanlagesummen, welche einige Verwaltungen als Einstiegskriterium definiert haben.
Interessenkonflikte der Vermögensverwaltung
Bieten Banken Vermögensverwaltung an, so besteht die Gefahr von Interessenkonflikten, da die Bank durch den Vertrieb von eigenen Finanzprodukten in das Portfolio des Kunden sowohl an der Vermögensverwaltung als auch an dem Produkt verdient. Unabhängige Vermögensverwalter beziehen teilweise Retrozessionen, welche denselben Effekt haben. Gegenmaßnahmen könnten Kostentransparenz und Kostengarantien sein, welche die maximalen Kosten begrenzen (Total Expense Ratio Warranty), oder eine Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter, dass sämtliche Retrozessionen an den Kunden weitergereicht werden.
Zugang zu Vermögensverwaltung
Privatbanken und größere Retailbanken bieten in der Regel Vermögensverwaltungs-Mandate an. Hoch personalisierte Dienstleistungen erbringen vor allem die unabhängigen Vermögensverwalter.
Verschiedene Internet-Plattformen bieten Zugang zu Vermögensverwaltung:
- In Deutschland informiert z.B. der Verband unabhängiger Vermögensverwalter[1] über Vermögensverwalter.
- Der Verband Schweizer Vermögensverwalter[2] listet seine Mitglieder auf.
- MyPrivateBanking Research hat ein Verzeichnis von Vermögensverwaltern und Private Banking Anbietern in Deutschland, Schweiz und Österreich sowie weiteren Ländern.[3]
In sogenannten Family Offices erfolgt die Vermögensverwaltung besonders großer Vermögen.
Vermögensverwaltung im Unternehmen
Bei der Vermögensverwaltung geht es um die gezielte Optimierung des gebundenen Geschäftsvermögens zur Sicherstellung eines wirtschaftlich erfolgreichen Geschäftsbetriebes.
Die Vermögensverwaltung kann mit dem Ziel betrieben werden, eine hohe Wertsteigerung mit dem gegebenen Kapital (Maximumprinzip) zu erreichen; denkbar ist auch das Ziel, eine geplante Wertsteigerung durch möglichst wenig Kapital zu erreichen (Minimumprinzip).
Die Wertsteigerung ist z. B. messbar über den Economic Value Added (EVA).
Zulassungspflicht für Vermögensverwalter
Aufsichtsrechtlich ist zwischen der "echten Vermögensverwaltung", nämlich der in § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG geregelten Finanzportfolioverwaltung, wonach "die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum" der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf und der "unechten Vermögensverwaltung" zu unterscheiden, die sich häufig als bloße Anlageberatung im Sinne der Gewerbeordnung (§ 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO) darstellt.
Literatur
- Klaus Spremann: Vermögensverwaltung, Gebundene Ausgabe: 445 Seiten, Oldenbourg (August 1999), ISBN 978-3-486-25258-3
Einzelnachweise
Wikimedia Foundation.