- Anlageberatung
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Unter dem Begriff Anlageberatung versteht man vornehmlich die Beratung für eine zu tätigende Investition z. B. im Kapitalmarkt, in Immobilien, in Aktien, in Fonds etc. Die Anlageberatung umfasst lediglich die Beratung, der eigentliche Anlageentscheid trifft hierbei, im Gegensatz zur Vermögensverwaltung, immer der Kunde selbst. Anlageberatung wird sowohl von Banken, als auch von so genannten "freien Finanzvertrieben und/oder Finanzberatern“ angeboten.
In Deutschland ist die Anlageberatung sowohl im Kreditwesengesetz (KWG) als auch in der Gewerbeordnung (GewO) gesetzlich geregelt. Gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG ist danach „Die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird.“ nur mit Erlaubnis der BaFin möglich. Derart regulierte Finanzdienstleister dürfen im Rahmen der Anlageberatung sämtliche Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG einsetzen.
Zahlreiche so genannte "freie Anlageberater" machen allerdings von der in § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG geregelten Ausnahme Gebrauch, wonach die Anlageberatung auch auf Basis einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO erbracht werden darf, sofern sie sich auf Investmentfonds beschränkt. Hintergrund dieser Ausnahme ist, dass es sich bei Investmentfonds um ihrerseits vergleichsweise streng regulierte Produkte handelt, so dass die Beratung hierzu nicht auch noch zusätzlich reguliert werden muss.
Die Anlageberatung kann je nach Leistungsumfang stark variieren, ebenso die Kosten für die entsprechende Beratung. Ausführliche Beratungen, die z. B. eine Vermögens- oder Vorsorgeplanung oder eine ganzheitliche Vermögensanalyse (Finanzplanung) beinhalten, sind meist kostenpflichtig (zumindest in Form einer Honorarberatung). Eine im Rahmen eines normalen Kundengesprächs geführte Beratung ist regelmäßig sowohl bei Banken als auch freien Finanzdienstleistern kostenlos, solange es nicht zu einem provisionspflichtigen Kauf eines Finanzprodukts kommt.
Siehe auch
Weblinks
Gemeinsames Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zum neuen Tatbestand der Anlageberatung
- Beratungs- und Finanzierungsmodelle in der Anlageberatung (Schweiz) (PDF-Datei; 476 kB)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Finanzmarktgeschäft
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