Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Basisdaten
Titel: Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Kurztitel: Passverordnung
Abkürzung: PassV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 210-5-12
Datum des Gesetzes: 19. Oktober 2007
(BGBl. I S. 2386)
Inkrafttreten am: 1. November 2007
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 13. November 2008
(BGBl. I S. 2201)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
19. November 2008
(Art. 3 VO vom 18. November 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes, amtlicher Kurztitel: Passverordnung, vom 19. Oktober 2007 ist eine auf Ebene des Bundes erlassene deutsche Rechtsverordnung, die Einzelheiten des Passrechts auf Grund von Ermächtigungen im Paßgesetz regelt. Sie trat als Artikel 1 der Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften am 1. November 2007 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis

Regelungsgegenstände

Die Verordnung regelt folgende Gegenstände:

  • Passmuster,
  • Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere,
  • Amtliche Pässe und
  • Gebühren.

Vorgänger

Die folgenden Verordnungen wurden durch die Passverordnung inhaltlich abgelöst und traten zeitgleich mit Inkrafttreten der Passverordnung am 1. November 2007 außer Kraft:[1]

  • die Passmusterverordnung,
  • die bisherige Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes,
  • die Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland und
  • die Passgebührenverordnung.

Materialien

Weblinks

Einzelnachweis

  1. Vgl. näher Artikel 4 der Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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