Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
-
Basisdaten |
Titel: |
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes |
Kurztitel: |
Passverordnung |
Abkürzung: |
PassV |
Art: |
Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: |
Verwaltungsrecht |
FNA: |
210-5-12 |
Datum des Gesetzes: |
19. Oktober 2007
(BGBl. I S. 2386) |
Inkrafttreten am: |
1. November 2007 |
Letzte Änderung durch: |
Art. 1 VO vom 13. November 2008
(BGBl. I S. 2201) |
Inkrafttreten der
letzten Änderung: |
19. November 2008
(Art. 3 VO vom 18. November 2008) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. |
Die Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes, amtlicher Kurztitel: Passverordnung, vom 19. Oktober 2007 ist eine auf Ebene des Bundes erlassene deutsche Rechtsverordnung, die Einzelheiten des Passrechts auf Grund von Ermächtigungen im Paßgesetz regelt. Sie trat als Artikel 1 der Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften am 1. November 2007 in Kraft.
Regelungsgegenstände
Die Verordnung regelt folgende Gegenstände:
- Passmuster,
- Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere,
- Amtliche Pässe und
- Gebühren.
Vorgänger
Die folgenden Verordnungen wurden durch die Passverordnung inhaltlich abgelöst und traten zeitgleich mit Inkrafttreten der Passverordnung am 1. November 2007 außer Kraft:[1]
- die Passmusterverordnung,
- die bisherige Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes,
- die Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland und
- die Passgebührenverordnung.
Materialien
Weblinks
Einzelnachweis
- ↑ Vgl. näher Artikel 4 der Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften.
|
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen! |
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