- Verordnung über die Seediensttauglichkeit
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Die Seediensttauglichkeit ist ein Zeugnis, das aufgrund einer ärztlichen Untersuchung nach der „Verordnung über die Seediensttauglichkeit” (Seediensttauglichkeitsverordnung – SeeDTauglV) ausgestellt wird. Die Untersuchung zur Feststellung der Seediensttauglichkeit wird von Ärzten der See-Berufsgenossenschaft vorgenommen. Die Seediensttauglichkeit ist Voraussetzung für Kapitän und Besatzung und wird durch das Seemannsgesetz (SeemG) vorgeschrieben. Die Seediensttauglichkeit wird für zwei Jahre erklärt, in speziellen Fällen (Minderjährige, Senioren) für ein Jahr.
Weblinks
- Verordnung über die Seediensttauglichkeit (SeeDTauglV)
- Liste der Ärzte, die die Seediensttauglichkeit bescheinigen
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