Verpflichtungsurteil

Verpflichtungsurteil

Das Verpflichtungsurteil ist ein mögliches Urteil auf die Verpflichtungsklage, die vor dem Verwaltungsgericht erhoben wird.

Die Voraussetzungen des Verpflichtungsurteils sind in § 113 V 1 VwGO geregelt. Danach muss

  • der Kläger durch die Ablehnung oder das Unterlassen des Verwaltungsaktes in seinen Rechten verletzt sein, und
  • die Spruchreife der Sache muss gegeben sein.

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so kann das Gericht auf die Verpflichtungsklage statt des Verpflichtungsurteils das Bescheidungsurteil aussprechen.


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