- Verpflichtungsurteil
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Das Verpflichtungsurteil ist ein mögliches Urteil auf die Verpflichtungsklage, die vor dem Verwaltungsgericht erhoben wird.
Die Voraussetzungen des Verpflichtungsurteils sind in § 113 V 1 VwGO geregelt. Danach muss
- der Kläger durch die Ablehnung oder das Unterlassen des Verwaltungsaktes in seinen Rechten verletzt sein, und
- die Spruchreife der Sache muss gegeben sein.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so kann das Gericht auf die Verpflichtungsklage statt des Verpflichtungsurteils das Bescheidungsurteil aussprechen.
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