Verpflichtungsurteil

Verpflichtungsurteil

Das Verpflichtungsurteil ist ein mögliches Urteil auf die Verpflichtungsklage, die vor dem Verwaltungsgericht erhoben wird.

Die Voraussetzungen des Verpflichtungsurteils sind in § 113 V 1 VwGO geregelt. Danach muss

  • der Kläger durch die Ablehnung oder das Unterlassen des Verwaltungsaktes in seinen Rechten verletzt sein, und
  • die Spruchreife der Sache muss gegeben sein.

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so kann das Gericht auf die Verpflichtungsklage statt des Verpflichtungsurteils das Bescheidungsurteil aussprechen.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bescheidungsklage — Die Verpflichtungsklage ist eine der Klagearten nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung. Mit der Verpflichtungsklage gemäß § 42 I 2. Fall VwGO begehrt der Kläger die Verurteilung der Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbescheidungsklage — Die Verpflichtungsklage ist eine der Klagearten nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung. Mit der Verpflichtungsklage gemäß § 42 I 2. Fall VwGO begehrt der Kläger die Verurteilung der Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Vornahmeklage — Die Verpflichtungsklage ist eine der Klagearten nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung. Mit der Verpflichtungsklage gemäß § 42 I 2. Fall VwGO begehrt der Kläger die Verurteilung der Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Verpflichtungsklage — Die Verpflichtungsklage ist eine der Klagearten nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, mit dieser begehrt der Kläger die Verurteilung der Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden Verwaltungsaktes gemäß § 42 I 2. Fall VwGO. Wegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Bescheidungsurteil — Das Bescheidungsurteil ist im deutschen Verwaltungsprozessrecht ein mögliches Urteil auf die Verpflichtungsklage. Ein Verpflichtungsurteil ist dem Verwaltungsgericht gemäß § 113 Abs. 5 S. 1 VwGO nur möglich, wenn der Kläger durch die… …   Deutsch Wikipedia

  • Spruchreife — stellt ein Stadium einer Rechtssache vor dem Verwaltungsgericht dar. Sie ist in § 113 Abs. 5 VwGO erwähnt und liegt vor, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine gerichtliche Entscheidung über das Klagebegehren gegeben …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”