- Verschuldenshaftung
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Die Verschuldenshaftung ist die Verpflichtung zum Schadenersatz auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die ein schuldhaftes, also nicht nur objektiv rechtswidriges, sondern persönlich vorwerfbares Verhalten in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraussetzen. Von der Verschuldenshaftung zu unterscheiden sind die Gefährdungshaftung und die Eingriffshaftung, für die auch nicht dieselben Voraussetzungen wie bei der Verschuldenshaftung gegeben sein müssen.
Situation in Österreich
Grundsätzlich hat jeder seinen Schaden selbst zu tragen (casum sentit dominus). Damit eine Überwälzung des Schadens stattfindet, müssen gewisse Voraussetzungen vorhanden sein:
- Schaden
- Verursachung (Kausalität)
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
Situation in der Schweiz
In der Schweiz ist die ausservertragliche Verschuldenshaftung in Art. 41 ff. OR geregelt.
Voraussetzungen sind:
- Schaden
- adäquater Kausalzusammenhang
- Widerrechtlichkeit
- Verschulden
siehe auch: Deliktsrecht
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