- Versement transport
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Der Versement transport (VT) ist eine Transportsteuer, die in Frankreich von Kommunen oder Kommunalverbänden zweckgebunden zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erhoben werden kann. Die eingenommenen Gelder können sowohl für den laufenden Betrieb als auch für Investitionen eingesetzt werden.
Die Transportsteuer wurde versuchsweise 1971 erstmals in Paris erhoben. 1973 wurden alle Ballungsgebiete mit mehr als 300.000 Einwohnern einbezogen. Bis 1992 wurde der Geltungsbereich schrittweise auf alle Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern ausgedehnt. Juristischer Hintergrund der Steuer war die Überlegung, dass die durch die Verbesserung des ÖPNV entstehenden Kosten teilweise von den Begünstigten übernommen werden sollte. Hierbei wurde auf die Arbeitgeber zurückgegriffen, da diese für Kunden und Mitarbeiter besser erreichbar werden, sie weniger Parkplätze bauen müssen und sich Investitionen für Filialen sparen können. Steuerpflichtig sind alle Arbeitgeber mit mehr als neun Beschäftigten, wobei der Versement transport bezogen auf die Lohnsumme erhoben wird. Hierbei gelten je nach Stadttyp unterschiedliche Höchstsätze:
- In Île-de-France, der Region Paris, beträgt der Höchstsatz 2,2 % der Lohnsumme.
- In Ballungsgebieten mit mehr als 100.000 Einwohnern kann die Transportsteuer bis zu einer Höhe von 1,05 % erhoben werden. Wird in diesen Stadtregionen ein Nahverkehr auf eigenen Trassen angeboten oder ist der Bau eines solchen Systems geplant, so beträgt der Höchstsatz 1,75 %. Als eigene Trasse gelten schienengebundene Systeme wie Metro, Véhicule automatique léger (VAL) und Straßenbahnen, aber auch Busbetriebe mit Spurbussen wie die Tramway de Nancy.
- In Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern kann der Versement transport bis zu 0,55 % betragen.
Die Kommunen oder Kommunalverbände entscheiden, ob eine Transportsteuer erhoben wird und legen die genaue Höhe fest. 1995 erhoben 90 % der insgesamt 190 berechtigten Kommunalverbände die Transportsteuer. 1994 betrugen die Bruttoeinnahmen in ganz Frankreich 2,8 Milliarden Euro; bis 2001 stiegen die Einnahmen auf knapp über vier Milliarden Euro. Über die Hälfte der Einnahmen entfielen auf die Region Paris. Insbesondere Stadtregionen, die seit den 1980er Jahren neue Straßenbahnsysteme bauten, schöpfen den Höchstsatz der Transportsteuer voll aus. Hierzu zählen Grenoble, Straßburg und Montpellier.
Die Einnahmen aus dem Versement transport können dabei im Gegensatz zum deutschen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gleichermaßen für Investitionen in Streckennetz und Fahrzeuge wie auch zur Subventionierung des laufenden Betriebs verwandt werden. Letzteres ermöglicht beispielsweise die Verdichtung von Taktzeiten, ohne dass die zusätzlichen Kosten aus den Fahrgeldeinnahmen vollständig abgedeckt sein müssen.
Bislang wurden in Frankreich Investitionen in den Nahverkehr mit staatlichen Zuschüssen von bis zu 30 % der Bausumme gefördert. Mittlerweile sind diese Zuschüsse weitgehend entfallen, sodass die Bedeutung des Versement transport als wichtigstes Finanzierungsinstrument für Investitionen in den Öffentlichen Personennahverkehr weiter zunehmen wird.
Literatur
- Christoph Groneck: Französische Planungsleitbilder für Straßenbahnsysteme im Vergleich zu Deutschland. Dissertation, Bergische Universität Wuppertal, Wuppertal 2007. (Digitalisat, PDF-Datei, 5,1 MB)
Kategorie:- Steuerrecht (Frankreich)
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