- Versicherungssteuergesetz
-
Basisdaten Titel: Versicherungsteuergesetz 1996 Abkürzung: VersStG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Steuerrecht FNA: 611-15 Ursprüngliche Fassung vom: 8. April 1922 Inkrafttreten am: Letzte Neufassung vom: 10. Januar 1996 Letzte Änderung durch: Gesetz vom
22. Sept. 2005, BGBl. I S. 2809, 2812Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. September 2006 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Versicherungsteuergesetz (VersStG) ist in Deutschland die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Versicherungsteuer. Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer. Das Aufkommen der Versicherungsteuer ist für das Jahr 2007 mit rd. 10,331 Mrd Euro veranschlagt.
Dieser Steuer unterliegt die Zahlung des Versicherungsentgelts auf Grund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses.
Weblinks
Wikimedia Foundation.