- Versicherungsteuer
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Neben der amtlichen Form der Finanzbehörden (Versicherungsteuer) ist auch die grammatikalisch korrekte Form mit Fugen-s (Versicherungssteuer) gebräuchlich, aber in Fachkreisen nicht üblich.
Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer. Hierbei werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus sämtlichen Versicherungsverträgen besteuert.
Inhaltsverzeichnis
Ausnahmen
Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Beiträge zu den gesetzlichen und privaten Lebens- und Kranken-, zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, zur Rückversicherung sowie zur Kleinen Viehversicherung (Versicherungssumme bis € 4.000). Weiterhin ausgenommen sind alle Beiträge und Prämien aus allen Versicherungsverträgen, sofern diese mit ausländischen Botschaften oder deren Angehörigen einschließlich Konsularvertreter geschlossen sind, sofern es sich um Ausländer handelt.
Erhebung
Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer, welche durch die Länder erhoben wird. Die Steuer wird von den Versicherungsunternehmen für den Versicherungsnehmer abgeführt. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist das Jahresentgelt (Beitrag oder Prämie). Die Ausnahme bildet die Hagelversicherung, hier nach der Versicherungssumme.
Steuersätze
Versicherungsart Versicherungsentgelt Versicherungssumme Allgemeiner Steuersatz 19 % (bis 2006 16 %) Feuer- und FBU-Versicherung 14 % (bis 2006 11 %) Gebäudeversicherung, sofern Feuer mitversichert ist 17,75 % (bis 2006 14,75 %) Hausratversicherung, sofern Feuer mitversichert ist 18 % (bis 2006 15 %) Hagelversicherung 0,2‰ Seeschiffskaskoversicherung 3 % (bis 2006 2 %) Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,8 % (bis 2006 3,2 %) Die Einnahmen des Bundes aus der Versicherungsteuer betrugen im Jahr 2005 € 8,75 Mrd.
Zeitliche Entwicklung des Regelsteuersatzes
Zeitraum % des Versicherungsentgelts Anmerkungen 1937 bis 1988 5 % Ab 01.01.1989 7 % Ab 01.07.1991 10 % Anhebung im Rahmen des Solidaritätsgesetzes Ab 01.07.1993 12 % Ab 01.01.1995 15 % Ab 01.01.2002 16 % Gesetz zur Finanzierung der Terrorbekämpfung (2001) als Folge des Terroranschlages auf das World Trade Center Ab 01.01.2007 19 % Anhebung im Einklang mit der gleich hohen Mehrwertsteuer Rechtsgrundlage
Siehe Versicherungsteuergesetz.
Siehe auch
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