- Bundessteuer
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Als Bundessteuern werden die Steuern gemäß Art. 106 Abs. 1 Grundgesetz bezeichnet, deren Aufkommen dem Bund zusteht. Der Bund kann sämtliche Regelungen hierzu festlegen.
Zu den Bundessteuern gehören:
- Zoll
- Energiesteuer
- Straßengüterverkehrssteuer
- Kraftfahrzeugsteuer (seit Juli 2009)
- Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften
- Stromsteuer
- Tabaksteuer
- Branntweinsteuer
- Kaffeesteuer
- Schaumweinsteuer
- Alkopopsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Versicherungsteuer
- Zwischenerzeugnissteuer
- Pauschale Einfuhrabgaben
Als Ländersteuern werden die Steuern gemäß Art. 106 Abs. 2 GG bezeichnet, deren Aufkommen den Ländern zustehen. Andere Steuergruppen sind die Gemeindesteuern (Art. 106 Abs. 6 GG) sowie die Gemeinschaftsteuern (Art. 106 Abs. 3 GG).
Siehe auch
Verbrauchsteuern, Steuerarten, Steueraufkommen
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