Versicherungsteuergesetz

Versicherungsteuergesetz
Basisdaten
Titel: Versicherungsteuergesetz 1996
Kurztitel: Versicherungsteuergesetz
Früherer Titel: Versicherungsteuergesetz
Abkürzung: VersStG 1996, VersStG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht
Fundstellennachweis: 611-15
Ursprüngliche Fassung vom: 8. April 1922
(RGBl. I S. 335, 400 ff.)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1922
Letzte Neufassung vom: 10. Januar 1996
(BGBl. I S. 22)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Juli 1995
Letzte Änderung durch: Art. 28 G vom 8. Dezember 2010
(BGBl. I S. 1768, 1801)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
14. Dezember 2010
(Art. 32 Abs. 1 G vom 8. Dezember 2010)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Versicherungsteuergesetz (VersStG) ist in Deutschland die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Versicherungsteuer. Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer. Das Aufkommen der Versicherungsteuer ist für das Jahr 2007 mit rd. 10,331 Mrd. Euro veranschlagt.

Dieser Verkehrsteuer unterliegt die Zahlung des Versicherungsentgelts auf Grund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses.

Weblinks

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