Versicherungsvermittlungsverordnung

Versicherungsvermittlungsverordnung
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Versicherungs-
vermittlung und -beratung
Kurztitel: Versicherungsvermittlungsverordnung
Abkürzung: VersVermV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 11a Abs. 5, § 34 d Abs. 8,
§ 34e Abs. 3 GewO
Rechtsmaterie: Gewerberecht, Versicherungsrecht
Fundstellennachweis: 7100-1-9
Datum des Gesetzes: 15. Mai 2007
(BGBl. I S. 733, ber. 1967)
Inkrafttreten am: 22. Mai 2007
Letzte Änderung durch: Art. 2 Abs. 2 G vom 25. Juni 2009
(BGBl. I S. 1574 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
17. Dezember 2009
(Art. 3 G vom 25. Juni 2009)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die deutsche Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Abk. Versicherungsvermittlungsverordnung, VersVermV) konkretisiert die Bestimmungen zu den in Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie neu geschaffenen §§ 11a, 34d und 34e der Gewerbeordnung. Seit Inkrafttreten am 22. Mai 2007 enthält sie Regelungen zu den Anforderungen an die Sachkunde des Versicherungsvermittler, deren Nachweis sowie anerkannte bestehende Qualifikationen (Abschnitt 1 und Anlage 1), zum neuen Vermittlerregister (Abschnitt 2), zu Berufshaftpflichtversicherung (Abschnitt 3), Informationspflichten (Abschnitt 4) sowie Zahlungssicherung und Provisionsannahmeverbot (Abschnitt 5) des Vermittlers. Abschließend werden die Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regelungen und öffentliche Zuständigkeiten benannt.

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