Versicherungsvermittlungsverordnung
- Versicherungsvermittlungsverordnung
-
Basisdaten |
Titel: |
Verordnung über die Versicherungs-
vermittlung und -beratung |
Kurztitel: |
Versicherungsvermittlungsverordnung |
Abkürzung: |
VersVermV |
Art: |
Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: |
§ 11a Abs. 5, § 34 d Abs. 8,
§ 34e Abs. 3 GewO |
Rechtsmaterie: |
Gewerberecht, Versicherungsrecht |
Fundstellennachweis: |
7100-1-9 |
Datum des Gesetzes: |
15. Mai 2007
(BGBl. I S. 733, ber. 1967) |
Inkrafttreten am: |
22. Mai 2007 |
Letzte Änderung durch: |
Art. 2 Abs. 2 G vom 25. Juni 2009
(BGBl. I S. 1574 f.) |
Inkrafttreten der
letzten Änderung: |
17. Dezember 2009
(Art. 3 G vom 25. Juni 2009) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die deutsche Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Abk. Versicherungsvermittlungsverordnung, VersVermV) konkretisiert die Bestimmungen zu den in Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie neu geschaffenen §§ 11a, 34d und 34e der Gewerbeordnung. Seit Inkrafttreten am 22. Mai 2007 enthält sie Regelungen zu den Anforderungen an die Sachkunde des Versicherungsvermittler, deren Nachweis sowie anerkannte bestehende Qualifikationen (Abschnitt 1 und Anlage 1), zum neuen Vermittlerregister (Abschnitt 2), zu Berufshaftpflichtversicherung (Abschnitt 3), Informationspflichten (Abschnitt 4) sowie Zahlungssicherung und Provisionsannahmeverbot (Abschnitt 5) des Vermittlers. Abschließend werden die Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regelungen und öffentliche Zuständigkeiten benannt.
Weblinks
|
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